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Urteil gegen Tierschutz-Aktivisten sorgt für Kritik: „Wenn Boten bestraft werden…“

Die Verurteilung zweier Tierschutz-Aktivisten von Animals Rights Watch (ARIWA) durch das Landgericht Oldenburg sorgt bundesweit für Diskussionen. Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) kritisiert das Urteil scharf – und fordert konsequenten Schutz für Tierwohl-Aufklärung statt juristischer Repression.

Tierleid dokumentiert, aber selbst angeklagt

Die beiden ARIWA-Mitglieder hatten heimlich in einem Schlachthof bei Vechta gefilmt. Ihre Aufnahmen zeigen Schweine, die unter panischer Angst und Schmerzen mit CO₂ betäubt werden. Die Szenen sind drastisch: eingepferchte Tiere, verzweifelte Fluchtversuche, lautes Brüllen. Obwohl Medien die Aufnahmen als wichtigen Beitrag zum Tierschutz einordneten, wurden die Aktivisten wegen Hausfriedensbruchs und Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt.

ÖDP: „Leid wird anerkannt, aber nicht beanstandet“

Für die ÖDP ist dieses Urteil ein falsches Signal. „Wahre Menschlichkeit strebt nach höchsten Standards beim Tierschutz“, erklärt Helmut Kauer, stellvertretender Bundesvorsitzender der Partei. Wer Tierquälerei aufdeckt, dürfe nicht kriminalisiert werden. Vielmehr müssten die politischen Rahmenbedingungen verändert werden, um solche Zustände gar nicht erst zu ermöglichen.

Die Partei verweist auf eigene Initiativen für einen besseren Tierschutz und fordert die im Bundestag vertretenen Parteien auf, endlich aktiv zu handeln. „Es läuft gehörig etwas falsch, wenn nicht die Missstände geahndet, sondern diejenigen bestraft werden, die sie aufzeigen“, heißt es in der Stellungnahme.

Politische Debatte neu entfacht

Das Urteil wirft grundlegende Fragen auf: Wie weit dürfen Tierschützer gehen, um auf Missstände aufmerksam zu machen? Und wie kann Tierleid wirksam verhindert werden, wenn Aufklärung strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht?

Die Debatte über ethische Standards in der Tierhaltung und die Rechte von Whistleblowern dürfte mit diesem Urteil eine neue Dimension erreicht haben – auch über die Grenzen von Niedersachsen hinaus.

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