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Energiewirtschaftsgesetz: Branche kritisiert kurze Konsultationsfrist

Morgen endet die Konsultationsfrist für die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes – und sorgt in der Branche für Kritik. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) unterstützt zwar grundsätzlich die geplante Anpassung an EU-Vorgaben, bemängelt jedoch die extrem knappe Zeitspanne für Rückmeldungen: Nur sechs Tage bleiben für Stellungnahmen.

„Der Teufel steckt im Detail“

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, betont: „Die Konsultationsfrist ist viel zu kurz, um der Bedeutung der Gesetzesänderung gerecht zu werden.“ Zwar enthalte der Entwurf keine großen Überraschungen, doch die Details seien entscheidend – gerade bei Regelungen zum Endkundenmarkt, zum sogenannten „Energy Sharing“ oder bei Anforderungen an intelligente Messsysteme.

Chancen und Kritikpunkte

Positiv bewertet der BDEW unter anderem die Harmonisierung der Messstellenregelungen mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Kritik gibt es hingegen an möglichen bürokratischen Überforderungen, etwa bei der geplanten Plattform für gemeinschaftliche Energienutzung. Allein deren Kosten – 50 Millionen Euro einmalig und zehn Millionen Euro jährlich – seien erheblich.

Auch die geplanten Vorgaben für Versorger im Strommarkt müssten praxistauglich ausgestaltet werden. Gerade kleinere Anbieter befürchten zusätzliche Auflagen ohne ausreichenden Nutzen.

Bedeutung für die Region

Für Unternehmen im Emsland und in der Grafschaft Bentheim, die im Energiesektor tätig sind oder sich auf erneuerbare Energien spezialisiert haben, könnten die neuen Regelungen weitreichende Auswirkungen haben – insbesondere bei Planung, Messung und Abrechnung von Energieflüssen. Auch die Weiterentwicklung regionaler Energienetze hängt davon ab, wie praxistauglich das Gesetz letztlich ausgestaltet wird.

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