Frankfurt/Main. Ein Hotel muss für die Folgen eines Sturzes bei einer geführten E-Bike-Tour haften. Das entschied das Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-24 O 55/22) und sprach einem Urlauber Schadensersatz, Schmerzensgeld sowie eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreude zu.
Gefährliche Abkürzung mit Folgen
Der Kläger hatte 2021 gemeinsam mit seiner Partnerin eine Sport- und Wellnesswoche in Flachau (Österreich) gebucht. Im Rahmen des Programms nahmen beide an einer Tour namens „Heavy-Cycling“ teil. Nachdem ein Teil der Strecke noch von Schnee bedeckt war, wichen die Guides auf einen alternativen Wanderweg aus – entlang eines Berghangs mit steilem Abgrund. Das Gelände war stellenweise so unwegsam, dass die Teilnehmer ihre E-Bikes schieben mussten.
Der Kläger stürzte, zog sich einen Bänderriss zu und musste per Hubschrauber geborgen werden. Neben rund 4.700 Euro Bergungskosten und 220 Euro für medizinische Behandlung konnte er die restlichen Urlaubstage kaum noch nutzen.
Verletzung der Fürsorgepflicht
Das Gericht stellte fest, dass die Guides ihre Fürsorgepflicht verletzt hatten. Der alternative Weg sei nicht geprüft gewesen und habe deutlich höhere Anforderungen gestellt als angekündigt. Damit lag ein Reisemangel vor, für den das Hotel als Veranstalter hafte.
Das Argument der Gegenseite, es habe sich lediglich das allgemeine Lebensrisiko verwirklicht, ließ die Kammer nicht gelten. Auch ein Mitverschulden des Urlaubers sah das Gericht nicht.
Schmerzensgeld und Entschädigung zugesprochen
Der Kläger erhält 900 Euro Schmerzensgeld sowie 240 Euro Entschädigung für entgangene Urlaubsfreude – das entspricht 80 Prozent des anteiligen Reisepreises. Die Entscheidung vom 26. Juni 2025 ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung ist möglich.
Praktischer Hinweis: Bei geführten Sportangeboten sollten Teilnehmer dokumentieren, wie die Tour organisiert und abgesichert ist. Bei Unfällen durch mangelhafte Planung kann eine Reisepreisminderung oder Schadensersatz geltend gemacht werden.