Leipzig. Der Spätsommer lockt noch viele Reisende ins Ausland – oft mit Drohne im Gepäck. Doch wer das Fluggerät im Urlaub nutzen möchte, muss sich mit den Regeln des Ziellandes auskennen. Denn trotz EU-weiter Grundverordnung unterscheiden sich die Bestimmungen von Land zu Land zum Teil erheblich. Das Verbraucherportal Drohnen-Camp gibt einen Überblick über häufige Fallstricke.
Einheitlich – aber mit Ausnahmen
Grundsätzlich gilt in der EU: Drohnenpiloten müssen sich im Heimatland registrieren und erhalten eine sogenannte e-ID, die in anderen Mitgliedsstaaten anerkannt ist. Doch einige Länder wie Frankreich fordern zusätzlich eine Geräteregistrierung. Portugal verlangt eine Genehmigung für jede Kameradrohne. In Spanien gelten viele Strandregionen als „städtisches Gebiet“ mit besonders strengen Vorgaben.
Italien hingegen zeigt sich drohnenfreundlich, Griechenland verlangt Genehmigungen bei Flughafen-Nähe. Großbritannien erkennt europäische Qualifikationen seit dem Brexit nicht mehr an – hier muss man sich neu registrieren. Und in der Türkei sind Genehmigungen für ausländische Piloten schwer zu bekommen.
Tipps für sichere und legale Drohnenflüge
- Privatsphäre wahren: Nicht über Menschenmengen oder volle Strände fliegen
- Transport beachten: Akkus gehören ins Handgepäck
- Versicherung prüfen: Im Ausland gültiger Nachweis erforderlich
- Lokal informieren: Landesregeln vorab recherchieren – z. B. auf drohnen-camp.de
Wer sich informiert, fliegt entspannter
Drohnenfotos vom Urlaub sind beliebt – rechtliche Sicherheit schützt jedoch vor Ärger oder Strafen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich nicht nur bei EU-Ländern, sondern auch bei Nicht-EU-Zielen wie Ägypten, Marokko oder Tunesien informieren, wo oft generelle Flugverbote gelten.