Berlin/Grafschaft Bentheim/Emsland. Anlässlich der heutigen Kabinettsberatung zum Referentenentwurf für die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) warnt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) vor einer Überforderung kommunaler Unternehmen. Besonders für kleine und mittlere Betriebe – auch in der Grafschaft und im Emsland – könnten zusätzliche Berichtspflichten zur Belastung werden.
„Mehr Transparenz ist wichtig, darf aber nicht in neue Bürokratie ausarten“, so Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Der Verband fordert längere Übergangsfristen bis 2029, eine bundeseinheitliche Schutzregelung für kommunale KMU sowie einen Verzicht auf zusätzliche nationale Sondervorgaben wie spezielle Dateiformate.
Ein zentraler Kritikpunkt: Die Bundesregierung solle mit der nationalen Umsetzung der Richtlinie warten, bis das laufende EU-Omnibusverfahren abgeschlossen ist – dieses enthält bereits Vorschläge zur Entlastung der Unternehmen. Zudem fordert der BDEW, Überschneidungen mit dem Lieferkettengesetz zu vermeiden: Wer nach EU-Standards berichtet, sollte von doppelten Pflichten befreit werden.
Die CSRD soll europaweit einheitliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung schaffen. Unternehmen müssen darin künftig umfassend über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) berichten – ein Aufwand, den viele kleinere Versorger, Stadtwerke oder Abfallbetriebe nur mit zusätzlicher Unterstützung bewältigen können.