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Neuer Steuervorteil ab Juli: E-Fahrzeuge zu 75 % abschreiben – das lohnt sich

EMS/GRAFSCHAFT. Ab dem 30. Juni 2025 können Unternehmen in der Region von einer steuerlichen Neuerung profitieren: Reine Elektrofahrzeuge (BEV) dürfen im Jahr der Anschaffung mit 75 % abgeschrieben werden. Das sieht der sogenannte Investitionsbooster der Bundesregierung vor. Die Maßnahme soll die Umstellung auf E-Mobilität erleichtern – besonders für Handwerksbetriebe, Dienstleister und Flottenbetreiber im Emsland und in der Grafschaft Bentheim.

Was ist neu?
Die Sonderabschreibung gilt ausschließlich für batterieelektrische Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 €. Voraussetzung ist eine betriebliche Nutzung von mindestens 90 %. Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen. Neben der neuen 75 %-AfA bleibt die reguläre Abschreibung über mehrere Jahre bestehen. Der Bundestag hat das Gesetz bereits beschlossen, die Zustimmung des Bundesrats wird am 11. Juli 2025 erwartet.

Steuersparen in der Praxis
Ein Beispiel zeigt die Wirkung: Wer im Juli 2025 einen e-Transporter für 80.000 € netto kauft, kann 60.000 € sofort im ersten Jahr steuerlich geltend machen. Das reduziert das zu versteuernde Einkommen und verbessert die Liquidität – gerade in gewinnstarken Jahren ein klarer Vorteil. Die restlichen 20.000 € werden über fünf Jahre verteilt abgeschrieben.

Zusätzlicher Vorteil für Dienstwagenfahrer
Parallel zur Sonderabschreibung wurde auch die 0,25 %-Regelung ausgeweitet: Für privat genutzte Elektro-Firmenwagen gilt die vergünstigte Versteuerung nun bis zu einem Listenpreis von 100.000 € (zuvor 70.000 €). Dadurch bleiben auch höherwertige Modelle steuerlich attraktiv.

Worauf Betriebe achten müssen
Das Fahrzeug muss eindeutig dem Betriebsvermögen zugeordnet sein. Leasing ist möglich, doch die Sonder-AfA kann dann nur vom Leasinggeber geltend gemacht werden. Außerdem müssen Kaufvertrag, Rechnung und Nutzungsnachweise sorgfältig dokumentiert werden. Die Kombination mit Umweltboni oder THG-Prämien ist möglich, rechtlich aber noch nicht final geklärt.

Lohnt sich das?
Die 75 %-AfA ist besonders interessant für Unternehmen mit hohem Investitionsbedarf, etwa in Transport, Handwerk oder Außendienst. Auch für Betriebe, die 2025 mit einer hohen Steuerlast rechnen, kann die Regelung gezielt zur Entlastung beitragen.

Im Emsland und der Grafschaft Bentheim sind viele kleine und mittlere Unternehmen vom Umstieg auf E-Fahrzeuge betroffen – sei es aus Kostengründen oder aufgrund betrieblicher Nachhaltigkeitsziele. Die neue Regelung bietet nun eine willkommene Gelegenheit, Investitionen früher zu tätigen und dabei steuerlich zu profitieren.

Weitere Informationen zur steuerlichen Umsetzung erhalten Betriebe direkt beim Bundesfinanzministerium oder über ihre Steuerberatung. Eine Übersicht über geeignete Modelle und technische Kriterien bietet unser Beitrag zu Elektrotransportern für Handwerker.

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