Twist – Ein Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI), besser bekannt als Vogelgrippe, in einem Legehennenbetrieb im Landkreis Grafschaft Bentheim hat auch für den Landkreis Emsland weitreichende Folgen. Aufgrund der Lage des betroffenen Betriebs erstreckt sich die Überwachungszone mit einem Radius von 10 Kilometern bis in die Gemeinde Twist. Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises Emsland tritt am 25. Januar 2025 in Kraft.
Betroffene Gebiete und Tierhalter
Im emsländischen Teil der Überwachungszone liegen die Ortschaften Neuringe, Bült und Adorf. Insgesamt sind 59 Tierhalter betroffen, darunter 13 gewerbliche Betriebe mit 416.124 Tieren sowie 46 Hobbyhalter mit 1.100 Tieren.
Maßnahmen zur Eindämmung
Zum Schutz vor der weiteren Verbreitung des HPAI-Virus wurden strenge Restriktionen erlassen:
- Transportverbote: Der Transport von lebendem Geflügel, Eiern und Produkten aus den betroffenen Gebieten ist untersagt.
- Aufstallungspflicht: Geflügel muss in geschlossenen Räumen gehalten werden.
- Verbot der Teilausstallung: Tiere dürfen nicht teilweise aus den Ställen entnommen werden.
- Hygienemaßnahmen: Besondere Vorsicht gilt bei Fahrzeugen, Geräten, Verpackungsmaterialien und Personen, um eine indirekte Verbreitung des Virus zu verhindern.
Aufhebung der Überwachungszone
Die Überwachungszone bleibt bestehen, bis 30 Tage nach der Reinigung und Desinfektion des betroffenen Betriebs keine neuen Fälle auftreten. Danach könnte die Zone aufgehoben werden.
Hintergrund und weitere Informationen
Die Geflügelpest wird hauptsächlich durch den Kontakt mit Wildvögeln oder kontaminierte Materialien übertragen. Eine konsequente Umsetzung der Maßnahmen ist daher entscheidend, um weitere Ausbrüche zu verhindern.
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Quelle: Landkreis Emsland