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Symbolfoto: Feuerwerk (Pixybay)

Verkauf und Abbrennen von Feuerwerkskörpern: Das gilt für Silvester 2024/2025

Haren (Ems) – Das neue Jahr steht vor der Tür, und viele Bürgerinnen und Bürger planen, den Jahreswechsel mit einem Feuerwerk zu feiern. Doch es gibt klare Regeln und Sicherheitshinweise, die beachtet werden müssen.

Verkaufszeitraum für Feuerwerkskörper

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist in diesem Jahr von Samstag, 28. Dezember 2024, bis Dienstag, 31. Dezember 2024, erlaubt. Käufer müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Abbrennzeiten und Verbote

Feuerwerkskörper dürfen nur an folgenden Tagen gezündet werden:

  • 31. Dezember (Silvester)
  • 1. Januar (Neujahrstag)

Das Abbrennen außerhalb dieser Zeiten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldstrafe geahndet werden. Zudem gelten folgende Verbote:

  • Kein Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern oder Seniorenheimen.
  • Kein Verkauf von Blitzknallkörpern, Schwärmern oder Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz an private Endverbraucher.

Sicherheitshinweise der Feuerwehr

Um Unfälle zu vermeiden, sollten folgende Tipps beachtet werden:

  1. Nur zugelassenes Feuerwerk verwenden: Achten Sie auf das CE-Zeichen oder eine BAM-Kennzeichnung.
  2. Kein Feuerwerk unter Alkoholeinfluss: Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände alkoholisierter Menschen.
  3. Kinder fernhalten: Kinder und Jugendliche dürfen keine Feuerwerkskörper zünden.
  4. Gebrauchsanweisung lesen: Beachten Sie die Sicherheitshinweise des Herstellers.
  5. Nur im Freien zünden: Halten Sie stets einen sicheren Abstand zu Personen und Gebäuden.
  6. Blindgänger nicht anfassen: Zünden Sie nicht erneut, wenn ein Feuerwerkskörper nicht funktioniert.

Appell des Ordnungsamts

Das Ordnungsamt der Stadt Haren erinnert daran, die gesetzlichen Regelungen einzuhalten und auf die eigene Sicherheit sowie die von Mitmenschen zu achten. Verstöße gegen die Vorschriften gefährden nicht nur andere, sondern können auch empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.

Mit der Beachtung dieser Regeln und Vorsichtsmaßnahmen steht einem sicheren und gelungenen Start ins neue Jahr nichts im Wege. Die Stadt Haren wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen fröhlichen und sicheren Jahreswechsel!

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