Meppen – Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine neue gesetzliche Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien gemäß EU-Abfallrahmenrichtlinie und Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dennoch ändert sich in der Praxis im Landkreis Emsland kaum etwas. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) erklärt, wie Verbraucher ihre Kleidung weiterhin entsorgen können. Gut erhaltene Kleidung: Weiterverwendung fördern Intakte und tragbare Kleidungsstücke gehören weiterhin in […]