Nordhorn – Die Vorbereitungen für die traditionellen Osterfeuer in der Grafschaft Bentheim laufen auf Hochtouren. Doch bevor die Feuer entzündet werden, gibt es wichtige Regeln zu beachten.
Anmeldung bis 4. April erforderlich
Wer ein Osterfeuer veranstalten möchte, muss dieses bis spätestens 14 Tage vorher beim zuständigen Ordnungsamt der Gemeinde oder Stadt anmelden. In diesem Jahr endet die Anmeldefrist am 4. April 2025. Eine Nachmeldung ist ausgeschlossen.
Naturschutz beachten
Besonders in diesem Jahr ist es wichtig, den Naturschutz zu beachten. Aufgrund des milden Winters und des frühen Frühlings könnten sich bereits Nester in den aufgeschichteten Holz- und Reisighaufen befinden. Das Abbrennen solcher Haufen ist verboten und kann sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.
Schutzmaßnahmen für Tiere
Um Nester zu schützen, sollten die Haufen möglichst spät (maximal eine Woche vor dem Abbrennen) aufgeschichtet werden. Bei einer früheren Anlieferung muss das Material wöchentlich umgeschichtet werden. Kurz vor dem Anzünden muss das Brennmaterial nochmals umgeschichtet werden, um Kleintieren die Flucht zu ermöglichen.
Weitere wichtige Regeln
- Osterfeuer dürfen nur an geeigneten Standorten abgebrannt werden.
- Die Menge des Brennmaterials sollte 150 m³ nicht übersteigen.
- Private Osterfeuer sind verboten.
- Abfälle (Altreifen, Plastik, lackiertes Holz etc.) dürfen nicht verbrannt werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Ordnungsämtern der Gemeinden und Städte. Bei abfallrechtlichen Problemen wenden Sie sich an die Untere Abfallbehörde des Landkreises Grafschaft Bentheim.