Holstein Kiel – Das DFB-Sportgericht hat eine Entscheidung zum abgebrochenen U19-Spiel zwischen Holstein Kiel und Hansa Rostock gefällt. Beide Teams erhalten eine 0:2-Niederlage, zudem wurden drei Rostocker Spieler mit Sperren belegt und der Verein mit einer Geldstrafe sanktioniert.
Spielabbruch nach rassistischen Vorfällen
Das Spiel am 1. Februar wurde in der 90. Minute beim Stand von 4:3 für Rostock abgebrochen, nachdem es laut Holstein Kiel zu rassistischen Äußerungen auf dem Spielfeld und aus dem Zuschauerbereich gekommen war. Das DFB-Sportgericht wertete den Abbruch als gemeinsames Verschulden beider Mannschaften und setzte das Ergebnis auf 0:2 für beide zurück.
Holstein Kiel prüft rechtliche Schritte
Holstein Kiel zeigt sich mit dem Urteil unzufrieden und erwägt eine Anfechtung. „Wir halten uns weitere rechtliche Schritte gegen das Spielwertungsurteil vor“, erklärte Dominic Peitz, Direktor des Nachwuchsleistungszentrums.
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