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Bundesverfassungsgericht ebnet Weg für Milliardenpaket

Eilanträge gegen Sondersitzung abgewiesen

Karlsruhe/Berlin – Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen die geplante Abstimmung über Grundgesetzänderungen zu Schuldenbremse und Sondervermögen abgewiesen. Damit kann die entscheidende Sondersitzung des Bundestags am Dienstag wie geplant stattfinden, bei der über das milliardenschwere Finanzpaket von Union und SPD abgestimmt werden soll.

Hintergrund der Verfassungsbeschwerde

Die juristischen Auseinandersetzungen um die Sondersitzungen des alten Bundestags begannen bereits in der vergangenen Woche. Die AfD-Fraktion und einzelne Politiker der Linken hatten Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht angestrengt, verbunden mit Eilanträgen. Auch eine fraktionslose Abgeordnete hatte sich gegen die Anberaumung und Durchführung der Sondersitzungen des 20. Deutschen Bundestages am 13. und 18. März 2025 gewandt.

Zuletzt erhob die parteilose, frühere AfD-Abgeordnete Joana Cotar zum zweiten Mal Einspruch in Karlsruhe und beantragte, die Abstimmung zu verschieben. In dieselbe Richtung zielte ein angekündigter Eilantrag von drei FDP-Abgeordneten. Die Kritiker argumentieren hauptsächlich, dass die Beratungszeit für das umfangreiche Schuldenpaket nicht ausreiche.

Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Ablehnung der Anträge damit, dass die Wahlperiode gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes erst durch den Zusammentritt des neuen Bundestages beendet werde. Bis dahin sei der Bundestag in seiner alten Zusammensetzung in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt.

Das milliardenschwere Finanzpaket

Im Zentrum der Debatte steht ein schuldenfinanziertes Finanzpaket, das Union und SPD nach langem Ringen mit den Grünen ausgehandelt haben. Das Paket umfasst zwei wesentliche Komponenten:

  • Zum einen soll die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben gelockert werden. Künftig sollen Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit nur noch bis zu einer Grenze von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts – etwa 43 Milliarden Euro – unter die Schuldenbremse fallen.
  • Zum anderen ist ein schuldenfinanziertes Sondervermögen für Infrastruktur im Umfang von 500 Milliarden Euro vorgesehen.

Den Grünen gelang es in den Verhandlungen, eine Reihe von Änderungen durchzusetzen. So sollen 100 Milliarden Euro aus dem 500-Milliarden-Paket für Klimaschutz investiert werden.

Zeitdruck und besondere parlamentarische Situation

Die Eile bei der Verabschiedung des Finanzpakets erklärt sich durch die besondere parlamentarische Konstellation: Im alten Bundestag können Union, SPD und Grüne gemeinsam die für Grundgesetzänderungen nötige Zweidrittelmehrheit aufbringen.

Im neuen Bundestag – der sich am 25. März konstituieren wird – wäre diese Mehrheit nicht mehr gegeben. Dort käme eine Zweidrittelmehrheit nur mit Stimmen der Linken oder der AfD zustande. Deshalb drängt die Zeit, um das Finanzpaket noch mit dem alten Bundestag zu verabschieden.

Kommende Abstimmungen in Bundestag und Bundesrat

An diesem Dienstag stehen die erforderlichen Grundgesetzänderungen im Bundestag zur Abstimmung, am Freitag dann im Bundesrat. In beiden Fällen ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Im Bundesrat werden 46 der 69 Stimmen für die Grundgesetzänderungen benötigt. Landesregierungen, an denen nur CDU, SPD und Grüne beteiligt sind, kommen auf 41 Stimmen. Mit den sechs Stimmen aus Bayern wäre die Zustimmung sicher, obwohl sich die im Freistaat mit der CSU regierenden Freien Wähler zuletzt skeptisch zeigten.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) signalisierte jedoch bereits am Sonntagabend in der ZDF-Sendung „Berlin direkt“ Zustimmung: „Gehen Sie mal davon aus, dass Bayern am Ende zustimmen wird“.

Reaktionen auf das Finanzpaket

Die Reaktionen auf das ausgehandelte Finanzpaket fielen unterschiedlich aus. Unionsfraktionschef Friedrich Merz zeigte sich „sehr zufrieden“ mit dem Ergebnis. Die Unionsfraktion habe dem Vorschlag einstimmig zugestimmt.

SPD-Partei- und Fraktionschef Lars Klingbeil sieht in der Einigung einen Fortschritt für das Land: „Das Paket ist ein kraftvoller Anschub für Deutschland. Es hat das Potenzial, unser Land für die nächsten Jahre, vielleicht Jahrzehnte nach vorne zu bringen“.

Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge begrüßte die Einigung besonders mit Blick auf den Klimaschutz. Sie und ihre Co-Fraktionschefin Britta Haßelmann hätten es in den Verhandlungen geschafft, „dass das Geld in die richtige Richtung gelenkt wird“.

Ausblick auf die Abstimmungen

Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein wesentliches Hindernis für die Verabschiedung des Finanzpakets beseitigt. Dennoch bleibt die Abstimmung spannend, da die erforderlichen Mehrheiten sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat keineswegs sicher sind.

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