Haren – Ab dem 1. April 2025 ist die Lange Straße im Herzen der Harener Innenstadt wieder zur Fußgängerzone erklärt. Bis einschließlich 25. Oktober bleibt der Abschnitt zwischen der Bischof-Demann-Straße und dem Kolpingplatz autofrei – deutlich gekennzeichnet durch entsprechende Hinweisschilder.
Ziel ist es, das Zentrum sicherer und attraktiver für Fußgänger zu gestalten – insbesondere in der warmen Jahreszeit.
Radfahren weiterhin erlaubt – aber in Schrittgeschwindigkeit
Der Radverkehr bleibt in der autofreien Zone zugelassen, allerdings nur in Schrittgeschwindigkeit. Radfahrerinnen und Radfahrer sind angehalten, sich dem Fußgängerverkehr unterzuordnen.
Mit dieser Maßnahme möchte die Stadt Haren den Aufenthaltswert der Innenstadt erhöhen, den Einzelhandel stärken und für mehr Sicherheit im Straßenbild sorgen.