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Agentur für Arbeit

Mehr Sanktionen bei Bürgergeld: Zahl der Leistungsminderungen stark gestiegen

Die Zahl der Leistungsminderungen im Bürgergeldbezug ist im Jahr 2024 deutlich angestiegen. Wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilt, verhängten die Jobcenter bundesweit rund 369.200 Sanktionen – ein Plus von 63,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dennoch bleibt der Anteil betroffener Personen im Verhältnis zur Gesamtzahl der Leistungsberechtigten gering.

Mehrheit bleibt von Sanktionen unberührt

Knapp 27.400 Personen waren 2024 von mindestens einer Leistungsminderung betroffen, was einem Zuwachs von 44,8 Prozent entspricht. Trotz dieser Entwicklung waren zum Stichtag nur 0,8 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit einer Minderung konfrontiert.

Meldeversäumnisse als häufigster Grund

Mit 86,3 Prozent entfiel der Großteil der Sanktionen auf sogenannte Meldeversäumnisse – etwa das unentschuldigte Fernbleiben von Terminen beim Jobcenter. Rund 318.700 Fälle wurden im Jahr 2024 aus diesem Grund registriert. Weitere Ursachen für Kürzungen waren unter anderem Arbeitsverweigerungen oder die Nichtteilnahme an Eingliederungsmaßnahmen (rund 23.400 Fälle).

Auch bewusstes Vermindern von Einkommen oder Vermögen sowie unwirtschaftliches Verhalten wurden sanktioniert (ca. 17.100 Fälle). In diesen Fällen kann auch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I zur Kürzung führen.

Durchschnittliche Kürzung: 62 Euro

Im Schnitt lag die Minderung bei 7,8 Prozent der Regelleistung, was einem Betrag von rund 62 Euro pro Monat entspricht. Die Regelungen sehen gestaffelte Sanktionen vor – bis hin zur vollständigen Kürzung des Regelsatzes. Voraussetzung dafür ist, dass eine zumutbare Arbeit willentlich nicht aufgenommen wurde und bereits eine Minderung vorliegt.

Ausnahmen bei Krankheit und Härtefällen

Jobcenter verzichten auf Sanktionen, wenn ein wichtiger Grund – wie eine Erkrankung oder höhere Gewalt – vorliegt. Auch besondere Härtefälle können eine Leistungsminderung ausschließen.

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