Köln / Magdeburg – Eine Frage, die immer wieder für Unsicherheit sorgt: Müssen Auszubildende ihre Werkzeuge, Materialien oder Fachliteratur aus eigener Tasche zahlen? Die klare Antwort aus juristischer Sicht: Nein.
Gesetzliche Regelung schützt Azubis
Laut Paragraf 14 des Berufsbildungsgesetzes ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, sämtliche erforderlichen Arbeitsmittel bereitzustellen. Darunter fallen nicht nur Werkzeuge und Maschinen, sondern auch Fachliteratur, Arbeitskleidung oder spezielle Software, wenn diese für die Ausbildung notwendig ist. Die Kosten dürfen nicht auf die Auszubildenden abgewälzt werden.
Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht, betont: „Azubis haben einen Anspruch darauf, dass alle für die Ausbildung erforderlichen Mittel kostenlos zur Verfügung gestellt werden.“
Was tun, wenn doch Kosten entstehen?
Falls Azubis in der Praxis doch zur Kasse gebeten werden, sollten sie das Gespräch mit dem Ausbilder suchen oder sich an die zuständige IHK oder Handwerkskammer wenden. Auch die Berufsberatung der Agentur für Arbeit kann hier unterstützen.