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Berufsunfähigkeit: Wann Versicherungen wirklich zahlen

Nürnberg. Wer aus gesundheitlichen Gründen längere Zeit nicht mehr arbeiten kann, steht schnell vor existenziellen Herausforderungen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist hier das zentrale Instrument zur Einkommenssicherung. Doch wann wird die versprochene monatliche Rente tatsächlich ausgezahlt?

Verbraucherfreundliche Tarife leisten, sobald der zuletzt ausgeübte Beruf voraussichtlich sechs Monate lang nicht mehr zu mindestens 50 % ausgeübt werden kann. Einige Versicherer bieten darüber hinaus schon bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit (AU) eine rückwirkende Rentenzahlung – vorausgesetzt, die AU besteht seit sechs Monaten und ist durch eine entsprechende Bescheinigung nachgewiesen.

Einige Anbieter setzen sogar frühzeitiger an: Bereits nach drei Monaten ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit kann die Rente fließen – wenn ein ärztlicher Nachweis über eine weitere voraussichtliche Krankheitsdauer von drei Monaten vorliegt. „Das schafft finanziellen Spielraum, bevor eine Berufsunfähigkeit formell festgestellt ist“, so die uniVersa Versicherung.

Noch weiter gehen Tarife, die bei schweren Erkrankungen wie Krebs, Schlaganfall oder Herzinfarkt sofort eine Leistung vorsehen. Solche Regelungen können in kritischen Lebensphasen eine erhebliche Entlastung darstellen. Daher empfiehlt die uniVersa, vor Vertragsabschluss genau auf die konkreten Leistungen zu achten – insbesondere auch für Teilzeitkräfte, bei denen teils erleichterte Nachweiskriterien gelten sollten.

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