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Berufsunfähig oder dienstunfähig? uniVersa erklärt den Unterschied

Berufsunfähig oder dienstunfähig? uniVersa erklärt den Unterschied

Nürnberg – Was auf den ersten Blick ähnlich klingt, unterscheidet sich in der Praxis deutlich: Die Begriffe Berufsunfähigkeit (BU) und Dienstunfähigkeit (DU) betreffen unterschiedliche Berufsgruppen und Versicherungsarten. Die uniVersa Versicherung klärt auf, worauf es ankommt – und wie sich Arbeitnehmer, Selbstständige und Beamte richtig absichern können.

BU: Schutz für freie Berufe und Angestellte

Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf zu mehr als 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann – etwa durch Krankheit oder Unfall. Sie gilt als der umfassendste private Schutz für Arbeitnehmer, Freiberufler und Selbstständige.

DU: Sonderregelung für Beamte

Beamte unterliegen dem Dienstrecht. Ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt, entscheidet der Amtsarzt. Wird diese festgestellt, erfolgt eine Versetzung in den Ruhestand – oft mit finanziellen Einbußen. Daher empfiehlt die uniVersa speziell für Beamte eine BU-Versicherung mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel. Diese sichert im Ernstfall eine schnelle Leistungszusage – ohne weitere medizinische Prüfung, allein auf Basis der amtsärztlichen Feststellung.

„Gerade bei Beamten ist diese Klausel entscheidend für eine unkomplizierte und schnelle Leistungsabwicklung“, so die uniVersa.

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