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Tierhaftung im Urlaub

Tierhaftung im Urlaub: Wenn der Hund am Strand Ärger macht

Papenburg – Der lang ersehnte Urlaub mit dem geliebten Vierbeiner an der Nordsee. Doch was, wenn der Traumurlaub schnell zum Albtraum wird, weil der eigene Hund beim Strandspaziergang ein anderes Tier beißt? Ein Fall aus Papenburg, bei dem ein im Urlaub befindlicher Hund ein anderes Tier verletzte, wirft wichtige Fragen zur Tierhaftung im Ausland auf.

Unterschiede in der Haftung im In- und Ausland

Die rechtlichen Bestimmungen zur Tierhalterhaftung können je nach Land erheblich variieren. Während in Deutschland die Gefährdungshaftung nach § 833 BGB gilt, also eine Haftung ohne eigenes Verschulden möglich ist, verlangen viele andere Länder den Nachweis von Fahrlässigkeit. Das kann die Lage für deutsche Urlauber im Schadensfall kompliziert machen – vor allem, wenn die Sprachbarriere hinzukommt oder es keine eindeutigen Regelungen gibt.

Was deckt eine deutsche Tierhalterhaftpflicht ab?

Eine leistungsstarke Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt in der Regel auch Schäden im Ausland ab. Viele Policen bieten „weltweiten Schutz“ für Urlaubsreisen – meist bis zu einem Jahr. Dennoch lohnt es sich, vor Reiseantritt den genauen Deckungsumfang zu prüfen und den Versicherer über die Reise zu informieren. Denn auch wenn die Versicherung zahlt, richtet sich die Schadenabwicklung oft nach dem Recht des Landes, in dem der Vorfall passiert ist.

Länder mit Pflicht zur Versicherung

Einige europäische Länder schreiben eine Hundehaftpflichtversicherung vor. Beispiele:

  • Frankreich: Pflicht für bestimmte Hunderassen oder im Zusammenhang mit Miet- oder Eigentumsverhältnissen.
  • Spanien: Regionale Unterschiede, teils verpflichtend für große oder bestimmte Hunde.
  • Italien: Allgemeine Versicherungspflicht für alle Hundehalter.
  • Niederlande: Keine generelle Pflicht, aber kommunale Regelungen möglich.

Wer ohne gültige Versicherung reist, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch eine vollständige Haftung im Schadensfall.

Tipps für Urlauber mit Tier

Damit der Urlaub entspannt bleibt, sollten Tierhalter folgende Punkte beachten:

  • Versicherungsschutz prüfen: Besteht Auslandsschutz? Ggf. beim Versicherer nachfragen.
  • Einreisebestimmungen klären: EU-Heimtierausweis, Tollwutimpfung, Mikrochip sind meist Pflicht.
  • Leinen- und Maulkorbpflicht: Gerade an Stränden, in Innenstädten oder öffentlichen Verkehrsmitteln wichtig.
  • Tierärztliche Versorgung: Adressen am Urlaubsort im Vorfeld recherchieren.
  • Transport: Sicher und tierschutzgerecht – z. B. mit Transportbox oder Gurtsystem.
  • Verhalten: Hunde immer im Blick behalten und Rücksicht auf andere Urlauber nehmen.

Checkliste für sicheres Reisen mit Hund

  • Gültiger EU-Heimtierausweis
  • Aktuelle Tollwutimpfung
  • Mikrochip zur Identifikation
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung mit Auslandsschutz
  • Infos zu örtlicher Leinen-/Maulkorbpflicht
  • Reiseapotheke
  • Ausreichend Wasser und Futter
  • Transportbox oder Anschnallsystem
  • Notfallkontakte vor Ort

Weitere nützliche Hinweise zum Reisen mit Haustieren im europäischen Ausland bietet das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland.

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