Werbung

DGB gegen Ausnahmen: „Mindestlohn muss für alle gelten“

Lingen / Bad Bentheim – Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) spricht sich entschieden gegen eine Absenkung des Mindestlohns für Saisonarbeitskräfte aus. In einer aktuellen Stellungnahme reagiert der DGB auf politische Vorstöße, die für kurzfristig Beschäftigte in der Landwirtschaft Sonderregelungen beim gesetzlichen Mindestlohn einführen wollen.

„Kein Mindestlohn zweiter Klasse“

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell betont: „Der gesetzliche Mindestlohn ist eine flächendeckende Lohnuntergrenze und darf nicht unterwandert werden.“ Forderungen nach Ausnahmen für Saisonarbeitskräfte lehnt der DGB strikt ab. Zwar gelten bereits heute spezielle Regelungen in der Sozialversicherung, etwa eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung von bis zu 70 Tagen – im Koalitionsvertrag der Ampelregierung ist zudem eine Ausweitung auf 90 Tage vorgesehen. Doch der DGB warnt vor Fehlanreizen.

Hohe Nebenkosten drücken Lohn real nach unten

Laut DGB tragen viele Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter – beispielsweise in der regionalen Landwirtschaft – ohnehin hohe Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die von ihrem Lohn abgezogen werden. Dadurch sinkt ihr tatsächlicher Stundenlohn oftmals unter das gesetzliche Mindestmaß. Statt weiterer Ausnahmen fordert der DGB eine Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen – auch im Interesse von Fairness und sozialer Gerechtigkeit.

Gefällt dir’s? Dann teil’s doch!

Facebook
LinkedIn
WhatsApp
Threads
X

Weitere Artikel