Berlin – Der Bundestag entscheidet heute über die Umsetzung der EU-Richtlinie RED III für den Ausbau der Windenergie an Land. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt die schnelle gesetzgeberische Umsetzung, sieht aber auch ungenutzte Potenziale und kritische Details im Gesetzentwurf.
Fortschritt mit Einschränkungen
BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae lobt die schnelle Reaktion der Bundesregierung: „Die Umsetzung innerhalb von 66 Tagen zeigt den politischen Willen zur Beschleunigung.“ Besonders positiv bewertet der Verband, dass Genehmigungen in sogenannten Beschleunigungsgebieten künftig einfacher und schneller erteilt werden sollen. Damit wird ein zentrales Hindernis für neue Windkraftprojekte abgebaut.
Kritik an Einschränkungen und verpassten Chancen
Gleichzeitig kritisiert der BDEW die Einschränkung des „überragenden öffentlichen Interesses“ nur auf die Erreichung der Flächenziele. „Das setzt ein falsches Signal“, warnt Andreae. Es sei nicht gesichert, dass die ausgewiesenen Flächen auch wirklich bebaut werden könnten – ein Risiko für die Energiewende.
Auch bei der Integration von Energiespeichern sieht der Verband ungenutztes Potenzial. Obwohl die RED-III-Richtlinie Spielräume eröffne, werde davon im Gesetzestext nur unzureichend Gebrauch gemacht. Die vorgesehenen Regelungen zur Typenänderung im Bundesimmissionsschutzgesetz könnten durch verlängerte Verfahren den Ausbau sogar bremsen – statt ihn zu beschleunigen.
Bedeutung für die Region
Der Ausbau der Windenergie betrifft auch Regionen wie das Emsland und die Grafschaft Bentheim, wo zahlreiche Projekte bereits geplant sind. Ob die neuen Regelungen wirklich Wirkung entfalten, hängt nun von der praktischen Umsetzung in Planungs- und Genehmigungsverfahren ab.