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Privathaftpflicht reicht oft nicht – Drohnen-Camp warnt vor Versicherungslücke bei Hobbyfliegern

Drohnenverbot in Thailand: Urlaubern drohen hohe Strafen

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Aktualisierung, 29. September 2026: Das landesweite Verbot gilt nicht mehr. Seit dem 26. Juni 2026 regelt die Bekanntmachung Nr. 16 der thailändischen Luftfahrtbehörde CAAT den Drohnenbetrieb. Drohnenflüge sind demnach in den meisten Landesteilen wieder erlaubt, allerdings nur mit Registrierung, Versicherung und Genehmigung. Gesperrt bleiben einzelne Bezirke in sieben Grenzprovinzen: Ubon Ratchathani, Si Sa Ket, Surin, Buri Ram, Sa Kaeo, Chanthaburi und Trat. Aktuelle Informationen für Reisende bietet die thailändische Tourismusbehörde TAT. Der folgende Text gibt den Stand vom Juli 2025 wieder.

Leipzig/Bangkok. Thailand hat am 30. Juli 2025 ein landesweites Verbot für Drohnen in Kraft gesetzt. Wie das Fachportal Drohnen-Camp berichtet, gilt das Flugverbot zunächst bis zum 15. August – eine Verlängerung ist ausdrücklich nicht ausgeschlossen. Hintergrund ist ein eskalierender Grenzkonflikt mit Kambodscha, bei dem es bereits zahlreiche Todesopfer gab.

Das Verbot betrifft alle Drohnen – auch registrierte und legal zugelassene Geräte. Touristen, die ihre Drohne trotz Anmeldung bei den zuständigen Behörden fliegen lassen, müssen mit drastischen Konsequenzen rechnen: Beschlagnahmung, Zerstörung des Geräts, bis zu einem Jahr Haft und Geldstrafen von rund 1.070 Euro sind möglich.

Portal warnt Reisende

Drohnen-Camp.de rät allen Urlaubern dringend davon ab, ihre Drohne derzeit in Thailand zu nutzen. Die Behörden kontrollieren streng und reagieren konsequent. Aktuelle Informationen zur Rechtslage bietet das Portal unter drohnen-camp.de/drohnen-gesetze-in-thailand.

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