Städtebau braucht Qualität, nicht Tempo um jeden Preis

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Berlin. Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen (bdla) spricht sich gemeinsam mit weiteren Verbänden gegen die geplante Einführung des neuen § 246e im Baugesetzbuch aus. Mit einem gemeinsamen Forderungspapier setzen sie ein klares Zeichen für qualitätsvollen Wohnraum statt beschleunigter Verfahren ohne Rücksicht auf Nachhaltigkeit und Mitbestimmung.

Kritik an „Bau-Turbo“: Zu viel Tempo, zu wenig Qualität

Die Bundesregierung plant mit dem neuen § 246e BauGB eine deutliche Beschleunigung des Wohnungsbaus – etwa durch verkürzte Fristen, Wegfall von Bebauungsplänen und eingeschränkte Beteiligungsrechte. Dagegen regt sich nun breiter Widerstand. Unterzeichnet wurde das Forderungspapier von der Deutschen Umwelthilfe, der Bundesarchitektenkammer, dem Paritätischen Gesamtverband, Architects for Future – und eben auch vom bdla.

„Was wir brauchen, ist ein Planungsrahmen, der ermöglicht statt hemmt – für kostenbewusstes, flächeneffizientes, klima- und sozialgerechtes sowie gestalterisch hochwertiges (Um-)Bauen“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung.

Sieben konkrete Forderungen für besseren Wohnraum

Das Papier fordert unter anderem:

  • Einschränkung des § 246e auf Innenbereiche und angespannte Wohnungsmärkte
  • Verbindliches Baugebot binnen 1,5 bis 3 Jahren, sonst Erlöschen der Genehmigung
  • Mindestgröße von sechs Wohneinheiten je Neubau
  • Verpflichtende Beteiligung von Fachbehörden und Öffentlichkeit bei größeren Projekten
  • Ablehnung der Zwei-Monats-Frist mit Entscheidungsfiktion
  • Verpflichtende Quote für bezahlbaren Mietwohnungsbau
  • Öffnung von Erdgeschossen für nicht-wohnliche Nutzungen zur Förderung lebendiger Quartiere

Mehr Mitsprache statt weniger Hürden

Die unterzeichnenden Organisationen warnen davor, das eigentliche Ziel – mehr bezahlbaren Wohnraum – durch kurzfristige Maßnahmen zu verfehlen. Stattdessen sei eine grundlegende Reform notwendig. Die sogenannte zweite BauGB-Novelle müsse die Prinzipien der Neuen Leipzig-Charta verbindlich machen: eine gerechte, grüne und produktive Stadtentwicklung.

Öffentliche Anhörung im Bundestag geplant

Mit seiner Unterschrift unter das Papier bekräftigt der bdla seine ablehnende Haltung gegenüber dem „Bau-Turbo“ und plädiert für eine nachhaltige Stadtentwicklung, die Kommunen Gestaltungsspielraum lässt. Am 10. September 2025 wird sich der Bauausschuss des Bundestags in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf befassen.

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