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Agentur für Arbeit

Arbeitsuchend rechtzeitig melden, um finanzielle Nachteile zu vermeiden

Im Emsland und der Grafschaft Bentheim empfiehlt die Bundesagentur für Arbeit eine frühzeitige Meldung bei Arbeitsuchendigkeit, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Wer seinen Arbeitsplatz verliert oder das Ausbildungsverhältnis endet, sollte sich möglichst frühzeitig arbeitsuchend melden und damit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vorbeugen.

Die Meldung muss spätestens drei Monate vor dem Beschäftigungsende erfolgen oder im Fall einer kurzfristigen Kündigung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden. Die Arbeitsuchendmeldung kann online, telefonisch oder persönlich bei der Agentur für Arbeit vorgenommen werden. Andernfalls droht eine Sperrzeit von einer Woche, in der keine Leistungen gezahlt werden.

Im Jahr 2024 wurden laut Bundesagentur für Arbeit durch verspätete Arbeitsuchendmeldungen rund 335.800 Sperrzeiten verhängt, was finanzielle Nachteile für die Betroffenen bedeutet. Die Zahl der Sperrzeiten aufgrund verspäteter Meldungen ist im Vergleich zum Vorjahr um 6,1 Prozent gestiegen.

Betroffene aus dem Emsland und der Grafschaft Bentheim können sich mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen, um Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung zu erhalten und Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Detaillierte Informationen finden sich auch online unter arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden.

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