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9. September 2025 Nachrichten

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KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 74/24) hat entschieden, dass die frühere deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente nicht für Versandapotheken aus anderen EU-Mitgliedstaaten galt. Damit erklärte das Gericht Bonusprogramme einer niederländischen Versandapotheke im Rückblick für zulässig – trotz abweichender Preisgestaltung. Klage gegen Boni für rezeptpflichtige Arzneimittel Ein Apothekerverband aus Bayern hatte geklagt, nachdem ein niederländisches […]

BGH: Preisbindung für EU-Versandapotheken war unzulässig