KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 74/24) hat entschieden, dass die frühere deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente nicht für Versandapotheken aus anderen EU-Mitgliedstaaten galt. Damit erklärte das Gericht Bonusprogramme einer niederländischen Versandapotheke im Rückblick für zulässig – trotz abweichender Preisgestaltung. Klage gegen Boni für rezeptpflichtige Arzneimittel Ein Apothekerverband aus Bayern hatte geklagt, nachdem ein niederländisches […]