ONLINE-DIENSTLEISTUNGEN IM FOKUS. Der Bundesgerichtshof (Az. III ZR 388/23) hat entschieden, dass Premium-Mitgliedschaften bei Online-Partnervermittlungen nicht nach § 627 Abs. 1 BGB jederzeit kündbar sind. Gleichzeitig erklärte er automatische Vertragsverlängerungen in bestimmten Fällen für unzulässig – zum Schutz der Verbraucherrechte.
Kündigungsrecht nicht übertragbar auf digitale Plattformen
Ausgangspunkt war eine Klage einer Verbraucherschutzorganisation gegen die Betreiberin einer bekannten Partnervermittlungs-Plattform. Die Plattform bietet kostenfreie Basis- und kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaften mit festen Laufzeiten von sechs, zwölf oder 24 Monaten an. Die Premium-Pakete kosten je nach Laufzeit zwischen rund 480 und 1.100 Euro.
Gestritten wurde über eine Klausel, wonach sich ein Vertrag automatisch um zwölf Monate verlängert, wenn nicht spätestens zwölf Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Der BGH entschied, dass § 627 BGB, der ein jederzeitiges Kündigungsrecht bei Diensten „besonderen Vertrauens“ vorsieht, hier nicht greift. Begründung: Die Vermittlungsleistung erfolgt weitgehend automatisiert – ein persönliches Vertrauensverhältnis entsteht nicht.
Vertragsverlängerungsklauseln teilweise unzulässig
Zudem nahm das Gericht die bislang gültigen Vertragsverlängerungen unter die Lupe. Es stellte klar: Bei sechsmonatigen Verträgen benachteiligt die automatische Verlängerung auf zwölf Monate die Kundinnen und Kunden unangemessen. Denn durch die Verlängerung zahlten sie oft deutlich mehr als bei einem regulären Neuabschluss – ohne dies vorher klar erkennen zu können. Für Verträge mit zwölf oder 24 Monaten Laufzeit hielt das Gericht die Regelung dagegen für zulässig.
Was Verbraucher jetzt wissen sollten
Das Urteil stärkt Verbraucherrechte im digitalen Bereich, schränkt aber das bisherige Sonderkündigungsrecht ein. Wer sich für langfristige Online-Abos entscheidet – sei es für Partnerbörsen, Streaming-Dienste oder andere Plattformen – sollte die Kündigungsfristen in den AGB genau prüfen. Besonders bei kürzeren Erstlaufzeiten kann eine automatische Verlängerung schnell zur Kostenfalle werden.
Ein frühzeitiger Blick in die Vertragsbedingungen kann helfen, unangenehme Überraschungen zu vermeiden – und bares Geld zu sparen.