MEPPEN. Nach dem Sommerurlaub erwartet viele Autofahrer eine unliebsame Überraschung: Statt Urlaubsgrüßen flattert ein Schreiben mit einem Bußgeld aus dem Ausland ins Haus. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland gibt jetzt Tipps, wie Betroffene richtig reagieren – auch für viele Menschen im Emsland und der Grafschaft Bentheim ein aktuelles Thema.
Besonders häufig geht es um Parkverstöße auf privaten Flächen, Mautgebühren oder Umweltzonen. Länder wie Dänemark, Italien oder Österreich reagieren teils empfindlich – oft mit deutlich strengeren Strafen als in Deutschland. Viele Betroffene berichten, dass die Forderung „überhöht erscheint“ – ein Eindruck, den das EVZ bestätigt.
Vor allem Mietwagenkunden trifft es doppelt: Zusätzlich zum Bußgeld berechnen Autovermieter teils fragwürdige Bearbeitungsgebühren – etwa für die Weitergabe von Fahrerdaten. Laut EVZ sind solche Zusatzkosten nicht immer rechtlich haltbar. In solchen Fällen kann ein sogenanntes „Chargeback“-Verfahren helfen, um den Betrag über die Bank zurückbuchen zu lassen.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Bußgeld und Vertragsstrafe: Ein offizielles Bußgeld über 70 Euro aus dem EU-Ausland kann in Deutschland über das Bundesamt für Justiz vollstreckt werden. Vertragsstrafen – etwa von privaten Parkplatzbetreibern – sind zivilrechtlich zu behandeln und können hierzulande nicht automatisch eingefordert werden.
Das EVZ rät: Forderungen keinesfalls ignorieren, aber auch nicht vorschnell zahlen. Wer Zweifel hat oder überhöhte Inkassokosten erhält, sollte sich rechtzeitig informieren und beraten lassen. Das Verbraucherzentrum hilft kostenfrei bei der Einschätzung von Forderungen – auch online über www.evz.de.
Für viele aus der Region, die mit dem Auto ins Ausland reisen, ist das Thema relevant – sei es beim Campingurlaub in Schweden oder dem Städtetrip nach Rom. Mit guter Vorbereitung und gezieltem Wissen lässt sich Ärger vermeiden.
Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland. Foto: Adobe Stock / Proxima Studio
