MÜNCHEN. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat entschieden, dass ein großes Kruzifix im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums die negative Glaubensfreiheit verletzt (Az.: 7 BV 21.336). Zwei ehemalige Schülerinnen hatten geklagt – mit Erfolg. Das Urteil bezieht sich auf das Spannungsfeld zwischen religiöser Symbolik und staatlicher Neutralität an Schulen. Schülerinnen beantragen Entfernung – und gehen in Berufung […]