Hannover. Die Tagesordnung der 64. Sitzung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen im Niedersächsischen Landtag wurde kurzfristig erweitert. Am Mittwoch, dem 24. September 2025, stehen nun insgesamt acht Tagesordnungspunkte auf dem Plan – darunter Themen wie Datenschutzverstöße bei Volkswagen, Machtmissbrauch in der Filmbranche und staatsanwaltschaftliche Vorgänge in Oldenburg und Göttingen.
Die Sitzung beginnt um 10:15 Uhr im Erweiterungsgebäude des Landtages in der Leinstraße 30, Raum 1105. Neben bereits bekannten Beratungsinhalten werden zwei neue Punkte behandelt. Zum einen setzt die Landesregierung ihre Unterrichtung zu den Datenschutzverstößen des VW-Konzerns und dem Stand der laufenden Gerichtsverfahren fort. Diese Debatte wurde bereits in der 63. Sitzung am 17. September begonnen und nun vertieft.
Außerdem wird der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik diskutiert. Der Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/8211) wurde am 4. September 2025 direkt in den Ausschuss überwiesen. Die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses sieht eine unveränderte Annahme vor. Alle Fraktionen – SPD, CDU, Grüne und AfD – stimmten dem Entwurf in der Vorberatung zu.
Ein weiteres Thema ist der gemeinsame Antrag von SPD und Grünen (Drs. 19/5326), mit dem sie Machtmissbrauch und sexueller Belästigung in der Filmbranche entschieden entgegentreten wollen. Die Beratung des Antrags beginnt nun im Ausschuss. Bereits in der ersten Beratung in der 51. Plenarsitzung am 7. November 2024 wurde der Antrag positiv aufgenommen. Der vorbereitende Unterausschuss empfahl ebenfalls eine unveränderte Annahme.
Auch aktuelle Entwicklungen in der Justiz stehen zur Debatte: So wird über einen Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg sowie über eine Datenschutzpanne bei der Staatsanwaltschaft Göttingen informiert. Beide Themen gehen auf Initiativen der AfD-Fraktion zurück und wurden jeweils durch vorherige Ausschussentscheidungen auf die Tagesordnung gesetzt.
Abschließend behandelt der Ausschuss zwei Aktenvorlagebegehren nach Artikel 24 Absatz 2 der Niedersächsischen Verfassung. Dabei geht es um Verfahren im Zusammenhang mit einer rückwirkenden Gehaltserhöhung für die Büroleiterin des Ministerpräsidenten – sowohl gegen Unbekannt als auch konkret gegen Stephan Weil (SPD), Jörg Mielke und Christian Meyer. Die Akten werden an die Landesregierung zurückgegeben.
Neben diesen inhaltlichen Punkten steht ein organisatorischer Aspekt an: die parlamentarische Informationsreise nach Den Haag wird unter Tagesordnungspunkt 8 thematisiert.
Quelle: Niedersächsischer Landtag, Landtagsverwaltung.