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Fußgängerzone-Schild mit Rad- und Lieferverkehrszeiten in einer belebten Straße, Fahrräder 18-10 Uhr, Lieferung 7-10:30, 18-20 Uhr.

Lingen: Polizei kontrolliert Radverkehr in der Innenstadt – Appell zur Rücksichtnahme

Lingen. In der Fußgängerzone der Lingener Innenstadt gilt täglich von 10 bis 18 Uhr ein Radfahrverbot – zur Sicherheit der zahlreichen Passantinnen und Passanten. Bei aktuellen Kontrollen stellte die Polizei einige Verstöße gegen diese Regelung fest, obwohl sich die Mehrheit der Bevölkerung an die Vorgaben hält.

Ein junger Mann fiel besonders negativ auf: Er nutzte nicht nur verbotenerweise einen E-Scooter in der gesperrten Zone, sondern steht auch im Verdacht, unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gefahren zu sein. Gegen ihn wurden Ermittlungen eingeleitet.

Die Polizei appelliert, die Regelungen zum Schutz aller Verkehrsteilnehmenden zu respektieren und verweist auf die Gefahren durch Alkohol- und Drogenkonsum im Straßenverkehr.

Quelle: Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim

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