Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat für Freitag, den 28. Februar 2025, um 12:30 Uhr eine mündliche Verhandlung angesetzt. Gegenstand der Verhandlung sind die Berufungen des 1. FC Union Berlin, Holstein Kiel und des FC St. Pauli gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 9. Januar 2025. Die Sitzung wird von Oskar Riedmeyer, dem Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts, geleitet.
Hintergrund des Verfahrens
Am 14. Dezember 2024 trafen der 1. FC Union Berlin und der VfL Bochum in einem Bundesligaspiel aufeinander. In der Nachspielzeit wurde Bochums Torhüter Patrick Drewes von einem aus dem Zuschauerbereich geworfenen Feuerzeug am Kopf getroffen und konnte nicht weiterspielen. Da Bochum bereits alle Auswechslungen vorgenommen hatte, musste Feldspieler Philipp Hofmann das Tor übernehmen. Das Spiel endete regulär mit einem 1:1-Unentschieden. Der VfL Bochum legte daraufhin Einspruch gegen die Spielwertung ein. Das DFB-Sportgericht gab dem Einspruch statt und wertete die Partie mit 2:0 für Bochum.
Berufungen und deren Zulässigkeit
Union Berlin legte gegen dieses Urteil Berufung ein. Holstein Kiel und der FC St. Pauli schlossen sich an, obwohl sie nicht direkt an der Partie beteiligt waren. Beide Vereine argumentieren mit einem „unmittelbaren berechtigten Interesse“, da die Entscheidung Auswirkungen auf den Abstiegskampf haben könnte. Das DFB-Bundesgericht wird zu Beginn der Verhandlung über die Zulässigkeit der Berufungen von Kiel und St. Pauli entscheiden.
Leitung der Verhandlung
Die Sitzung wird von Oskar Riedmeyer, dem Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts, geleitet. Als Beisitzer fungieren Arno Heger und der ehemalige Profi Carsten Ramelow.
Die Entscheidung des DFB-Bundesgerichts in dieser Angelegenheit wird mit Spannung erwartet, da sie nicht nur für die beteiligten Vereine, sondern auch für den weiteren Verlauf der Bundesliga-Saison von Bedeutung sein könnte.
Quelle: DFB
