München. Wer im Urlaub im Ausland zu schnell fährt, riskiert nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch spätere Konsequenzen bei der Einreise. Der ADAC erklärt, wie Betroffene reagieren sollten.
Ein Urlaub ist schnell vorbei, der Ärger kommt oft Wochen später mit der Post: Ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland wegen zu schnellen Fahrens, Falschparkens oder ähnlicher Verstöße sorgt regelmäßig für Unsicherheit. Laut dem ADAC gilt: Wer tatsächlich einen Verkehrsverstoß begangen hat, sollte zahlen – auch wenn das Schreiben erst Monate später eintrifft. Das Hauptkeyword Bußgeldbescheid steht dabei im Mittelpunkt.
Unterschiedliche Regeln in Europa
Die Höhe der Bußgelder unterscheidet sich innerhalb Europas teils drastisch. So verlangt Norwegen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h mindestens 610 Euro. In vielen Ländern gibt es zudem lange Verjährungsfristen. In Italien etwa verjähren Bußgelder erst nach fünf Jahren, in Spanien nach vier. Das kann bei einer künftigen Einreise zu Problemen führen, etwa bei Passkontrollen oder Verkehrskontrollen vor Ort.
Bußgeldbescheid prüfen und schnell reagieren
Betroffene sollten zunächst sorgfältig prüfen, ob der Bußgeldbescheid korrekt ist. Stimmt das Kennzeichen? War man wirklich zur angegebenen Zeit am angegebenen Ort? Bei berechtigten Zweifeln empfiehlt der ADAC, juristischen Beistand zu suchen – idealerweise durch eine*n Anwalt oder Anwältin im jeweiligen Land.
Wer schnell zahlt, kann oft bares Geld sparen: In Ländern wie Frankreich, Großbritannien, Italien oder Griechenland gibt es bei zeitnaher Zahlung Rabatte von bis zu 50 Prozent.
Inkassofirmen kein offizieller Weg
Besondere Vorsicht ist bei privaten Inkassofirmen geboten. Diese versuchen laut ADAC häufig, nicht beglichene Bußgelder einzutreiben – meist mit überhöhten Zusatzkosten. Der ADAC betont: Nur Behörden sind befugt, polizeiliche Geldstrafen einzutreiben. In Deutschland läuft dies ausschließlich über das Bundesamt für Justiz. Private Inkassodienste dürfen in solchen Fällen nicht eingesetzt werden, anders als bei zivilrechtlichen Forderungen wie unbezahlten Mautgebühren.
Fazit: Wer einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland erhält, sollte ihn ernst nehmen, aber auch genau prüfen. Eine frühzeitige Reaktion kann Kosten sparen und unangenehme Folgen bei späteren Reisen verhindern.
Quelle: ADAC Kommunikation. Foto: Canva