Nordhorn. Ab dem 30. Oktober 2025 gilt im gesamten Landkreis Grafschaft Bentheim eine Stallpflicht für Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren. Mit dieser Maßnahme reagiert die Kreisverwaltung auf die bundesweit zunehmenden Geflügelpestfälle. Ziel ist es, eine Einschleppung des Virus durch Wildvögel zu verhindern.
Bisher gibt es im Landkreis keine bestätigten Verdachtsfälle der hochansteckenden Vogelgrippe. Dennoch stuft das Veterinäramt das Risiko für Nutzgeflügel als hoch ein. „Besonders betroffen sind Freilandhaltungen von Legehennen“, erklärt Dr. Matthias Sielker, stellvertretender Leiter der Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz. Die Maßnahme sei eine notwendige Vorsorge, um Kontakte zwischen Wildvögeln und gehaltenem Geflügel zu unterbinden.
Schutzmaßnahme gegen Geflügelpest in Kraft
Betroffen von der Aufstallungspflicht sind alle Hühner, Puten, Enten, Gänse, Wachteln und andere Geflügelarten, sofern sie in Beständen mit mehr als 50 Tieren gehalten werden. Die Tiere dürfen nur noch in geschlossenen Ställen oder gesicherten, überdachten Ausläufen gehalten werden. Parallel sind auch Geflügelausstellungen und ähnliche Veranstaltungen im Kreisgebiet untersagt.
„Wir wissen, dass die Isolierung von Nutztieren eine der effektivsten Methoden im Kampf gegen Tierseuchen ist“, so Sielker weiter. Die Allgemeinverfügung mit den detaillierten Regelungen ist auf der Website des Landkreises www.grafschaft-bentheim.de einsehbar. Sie tritt am Donnerstag in Kraft und gilt bis auf Weiteres.
Zehn Millionen Tiere im Landkreis betroffen
Im Landkreis Grafschaft Bentheim leben rund zehn Millionen Stück Geflügel. Durch die Lage im Durchzugsgebiet von Wat- und Wasservögeln mit zahlreichen Rastgewässern besteht eine besondere Gefährdung. Der Erreger der sogenannten hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) kann über Kot oder direkten Kontakt mit Wildvögeln in Bestände eingeschleppt werden.
Bürgerinnen und Bürger, die tote oder kranke Wildvögel finden, werden gebeten, diese nicht zu berühren und umgehend das Veterinäramt zu informieren (Tel. 05921 96 06, E-Mail: veterinaeramt@grafschaft.de).
Quelle: Landkreis Grafschaft Bentheim, Pressestelle. Foto: Landkreis Grafschaft Bentheim