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EU-Klimaziel 2040: BDEW fordert Planungssicherheit und soziale Maßnahmen

Brüssel/Berlin. Der EU-Umweltministerrat hat sich auf ein verbindliches Klimaziel bis zum Jahr 2040 geeinigt. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt die Einigung grundsätzlich, mahnt aber Nachbesserungen bei den geplanten Maßnahmen an. Vor allem müsse nun Klarheit bei Instrumenten wie dem Emissionshandel und soziale Ausgleichsmaßnahmen geschaffen werden.

„Die Einigung ist ein wichtiges Signal an die Wirtschaft“, betont Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Damit verbunden sei die Erwartung, dass Unternehmen nun verlässliche Rahmenbedingungen erhalten, um Investitionen in klimafreundliche Technologien weiter voranzutreiben. Kritisch bewertet der Verband die verschobene Einführung des europäischen Brennstoffemissionshandels ETS 2, die eigentlich zentrale Preissignale für die Wärmewende und Elektromobilität hätte setzen sollen.

Emissionshandelssysteme und soziale Gerechtigkeit im Fokus

Laut BDEW könne das ambitionierte Klimaziel nur erreicht werden, wenn der Emissionshandel (ETS 1 und ETS 2) und der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) eng verzahnt und effektiv ausgestaltet werden. Andreae betont: „Es muss sichergestellt werden, dass diese Instrumente ineinandergreifen und nicht gegeneinander wirken.“ Besondere Aufmerksamkeit müsse nun auf soziale Flankierung gelegt werden, um Belastungen für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen abzufedern.

EU-Klimaziel 2040: Wirtschaftsimpuls oder soziale Belastung?

Der BDEW lobt die grundsätzliche Öffnung für internationale Klimagutschriften innerhalb der europäischen Klimaarchitektur – unter der Bedingung, dass sie strengen Standards für Fairness und Qualität entsprechen. Allerdings sei der geplante Anteil von fünf Prozent im Jahr 2040 vergleichsweise hoch. Diese Gutschriften sollten laut Andreae lediglich als „Ultima Ratio“ dienen, um eine Zielverfehlung notfalls auszugleichen.

Für die erfolgreiche Transformation sei nicht nur ein stimmiges Maßnahmenpaket entscheidend, sondern auch die Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit, Standort- und Versorgungssicherheit sowie der gesellschaftlichen Akzeptanz.

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