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Urteil zur Triage stärkt Therapiefreiheit der Ärzte

Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzliche Triage-Regelung für verfassungswidrig erklärt und damit die ärztliche Therapiefreiheit gestärkt. Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) begrüßt die Entscheidung und fordert einheitliche länderspezifische Regelungen zur Vermeidung eines „Flickenteppichs“ in der medizinischen Versorgung.

Das Urteil des höchsten deutschen Gerichts hebt hervor, dass das ärztliche Ermessen bei der Behandlung von Patienten nicht durch fachfremde Vorgaben eingeschränkt werden darf. Professor Uwe Janssens, Generalsekretär der DIVI, betonte: „Unserer ärztlichen Therapiefreiheit und unserem Berufsethos wurden hiermit ganz entschieden der Rücken gestärkt.“ Auch der Präsident der Fachgesellschaft, Prof. Florian Hoffmann, sieht in der Entscheidung einen bedeutenden Fortschritt für gerechte medizinische Entscheidungsprozesse in Krisensituationen.

Therapiefreiheit in Notlagen

Die Karlsruher Richter machten deutlich, dass sich das Urteil nicht allein auf die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern stützt, sondern auf die grundrechtlich geschützte Berufsfreiheit der Ärzte. Besonders in Extremsituationen wie einer Pandemie oder einem Bündnisfall mit zahlreichen Verletzten müsse der fachliche Spielraum der Medizin erhalten bleiben. Das nun gekippte Gesetz habe laut DIVI zu unrealistischen und praxisfernen Vorgaben geführt, etwa durch ein starres Verbot der Ex-post-Triage oder die Einschränkung komplexer Prognosen.

Ein wegweisendes Urteil mit klarer Botschaft an die Politik.

Die DIVI kündigte an, ihre Leitlinien aus dem Jahr 2021 auf Basis des Urteils rechtlich und fachlich zu überarbeiten. Gleichzeitig warnt sie vor einer Zersplitterung medizinischer Standards: „Deutschland darf nicht zum Flickenteppich aus 16 unterschiedlichen Triage-Regelungen werden“, so Hoffmann. Die medizinische Versorgung und die rechtliche Sicherheit müssten unabhängig vom Wohnort gewährleistet bleiben.

Ein bundesweiter Konsens erscheint notwendig: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte bereits Unterstützung signalisiert. Die DIVI bietet ihre fachliche Expertise an, um gemeinsam mit Bund und Ländern praxistaugliche, verfassungskonforme und gerechte Lösungen zu entwickeln.

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