Osnabrück. Immer häufiger werden im Landkreis Osnabrück verendete oder schwerkranke Kraniche aufgefunden, vor allem in den Moorgebieten bei Venne und Schwege. Die Ursache ist die Geflügelpest, deren Ausbreitung nun Maßnahmen erforderlich macht – einschließlich einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung zur Tötung erkrankter Tiere.
Die Untere Naturschutzbehörde hat auf die Zunahme von Funden stark leidender Kraniche reagiert. Revierinhaber und Eigenjagdbesitzer dürfen ab sofort schwerkranke Tiere töten, wenn diese augenscheinlich an der Geflügelpest leiden. Diese Ausnahme vom generellen Tötungsverbot gilt bis zum 31. Januar 2026. Grund dafür ist der Zustand der betroffenen Tiere: Sie taumeln, können nicht mehr fliehen und zeigen deutliches Leid. Eine Therapie oder tierärztliche Hilfe ist laut Behörde nicht möglich.
Kraniche sterben an Geflügelpest
Neben dem Schutz der Tiere vor langem Leiden dient die Maßnahme auch der Eindämmung des hoch ansteckenden Vogelgrippe-Virus. Wie der Landkreis mitteilt, besteht ein erhebliches Risiko, dass andere Wildvögel oder aasfressende Tiere infiziert werden, wenn sie Kontakt mit Kadavern haben. Deshalb ist es wichtig, tote Tiere möglichst schnell zu beseitigen.
Das Veterinäramt übernimmt die Einsammlung und fachgerechte Entsorgung der Kadaver. Bürgerinnen und Bürger, die tote Kraniche entdecken, sollen die Fundstellen umgehend melden – per E-Mail an veterinaerdienst@lkos.de oder telefonisch unter 0541-501-2183. Die Beseitigung erfolgt ausschließlich durch geschultes Personal in Schutzkleidung.
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Die Bevölkerung wird eindringlich gebeten, sich von verendeten Wildvögeln fernzuhalten – sowohl aus Rücksicht auf die eigene Gesundheit als auch zum Schutz der Haustiere. Besonders Spaziergänger und Hundebesitzer im Bereich Venner und Schweger Moor sollten aufmerksam sein. Weitere Informationen zur Geflügelpest finden sich auf der Seite des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).