Papenburg. Die Stadtverwaltung Papenburg weist darauf hin, dass zum 15. November 2025 mehrere kommunale Abgaben fällig werden. Dazu zählen die Grundsteuer, Gewerbesteuer sowie die Straßenreinigungsgebühren für das vierte Quartal des Jahres.
Die Zahlungspflicht gilt für die Monate Oktober, November und Dezember. Alle Steuerpflichtigen werden gebeten, die offenen Beträge fristgerecht zu überweisen. Dabei sei es wichtig, bei Überweisungen das jeweils zugehörige Kassenzeichen korrekt anzugeben. Bei mehreren Zahlungspositionen sollten die Einzelbeträge separat aufgeführt werden, um eine fehlerfreie Verbuchung zu gewährleisten.
Grundsteuer, Gewerbesteuer und Straßenreinigung fällig
Die Stadt empfiehlt, die Bankverbindungen sorgfältig zu prüfen und pünktlich zu zahlen. Zahlungen sind möglich an die bekannten Konten bei Sparkasse Emsland, Emsländischer Volksbank, Volksbank Papenburg und OLB Papenburg. Für alle Konten gilt die IBAN: DE21 2665 0001 0000 0105 87 sowie der BIC: NOLADE21.
Wer bis zum 15. November nicht zahlt, riskiert Mahngebühren oder Säumniszuschläge.
Fragen zur Zahlungsabwicklung oder zu den Kassenzeichen können direkt beim Büro des Verwaltungsvorstands geklärt werden. Ansprechpartnerin ist Karin Evering, erreichbar unter karin.evering@papenburg.de oder telefonisch unter +49 (0) 4961 82-5445.
Wichtig für alle Steuerpflichtigen
Die Stadt Papenburg appelliert an alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die Zahlungstermine zu beachten. Fristgerechte Zahlungen helfen dabei, Rückstände und zusätzliche Kosten zu vermeiden.