Münster. Die Stadt Münster und der Betreiber des Café Lomo haben am 13. November 2025 vor dem Verwaltungsgericht einen Vergleich geschlossen, der den Thekenverkauf des Lokals in der Vorweihnachtszeit unter bestimmten Auflagen erlaubt. Ziel der Einigung ist es, die Sicherheit auf der stark frequentierten Verkehrsfläche zwischen Salzstraße und Syndikatplatz während der Weihnachtsmärkte zu gewährleisten.
Ordnerdienst und geregelte Öffnungszeiten als Kompromiss
Kernpunkt der Vereinbarung ist der erstmalige Einsatz eines Ordnerdienstes durch den Gastronomen. Dieser soll sicherstellen, dass der öffentliche Durchgang vor dem Café dauerhaft freigehalten wird. Die Regelung soll Engpässe vermeiden, insbesondere während der Hochzeiten des Weihnachtsmarktbetriebs.
Zudem wurde festgelegt, dass der Straßenverkauf nur innerhalb der regulären Öffnungszeiten der Weihnachtsmärkte erlaubt ist – sonntags bis donnerstags bis 20 Uhr, freitags und samstags bis 21 Uhr.
Stadt betont Sicherheitsaspekt
Die Stadt Münster begrüßt die Kompromissbereitschaft des Café-Betreibers. „Mit diesem Vergleich tragen wir den besonderen Sicherheitsanforderungen der Vorweihnachtszeit angemessen Rechnung“, heißt es aus der Stadtverwaltung. Die Vereinbarung soll für ein sicheres und angenehmes Besuchserlebnis auf den Weihnachtsmärkten sorgen.
Weitere Infos zum städtischen Weihnachtsmarkt-Konzept sind unter www.muenster.de abrufbar.