Energierechtsnovelle schafft neue Grundlagen
Mit dem am 14. November 2025 beschlossenen Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zielt der Gesetzgeber auf mehr Verbraucherschutz und eine verbesserte Umsetzung europäischer Vorgaben. BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae spricht von „mehr Klarheit sowie Rechts- und Planungssicherheit“, sieht aber zugleich weiteren Handlungsbedarf.
Inhalte der Novelle: Kundenanlagen, Energy Sharing, Netzanschlüsse.
