Hände einer Person, die einen Taschenrechner auf einem Holztisch mit Dokumenten benutzt.

Grundsteuerreform 2025 sorgt für Unmut – Zusatzkosten fürs Wohnen steigen weiter

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Hannover/Bremen. Die neue Grundsteuer ist da – und sie sorgt für Ärger. Seit Januar 2025 zahlen viele Eigentümer in Niedersachsen und Bremen spürbar mehr. Das zeigt der aktuelle Wohnnebenkostenvergleich des Bundes der Steuerzahler. Besonders betroffen: Ein- und Zweifamilienhäuser.

Seit Anfang des Jahres gilt die reformierte Grundsteuer. Sie ersetzt das veraltete Bewertungssystem und basiert nun auf neuen Bodenrichtwerten und sogenannten typisierten Mieten. Doch anstatt für Entlastung zu sorgen, fühlen sich viele Eigentümer unfair behandelt: „Das Bundesmodell basiert auf pauschalen Annahmen, die oft nichts mit der Realität zu tun haben“, so der Steuerzahlerbund.

Hannover und Bremen: überdurchschnittlich hohe Grundsteuer

Im Wohnnebenkostenvergleich 2025 liegt die jährliche Grundsteuer für ein Musterhaus in Hannover bei 619 Euro, in Bremen bei 624 Euro – deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt von 527 Euro. Und das, obwohl beide Städte eine aufkommensneutrale Umsetzung angekündigt hatten.

Hinzu kommen weitere hohe Belastungen: In Hannover summieren sich die gesamten Wohnnebenkosten (inkl. Grundsteuer) auf 2.174 Euro, in Bremen auf 2.053 Euro – jeweils deutlich über dem bundesweiten Schnitt von 1.965 Euro. Damit gehören beide Städte zu den teuersten Standorten für Eigentümer in Deutschland.

Reform mit Nebenwirkungen

Die Kritik am neuen System ist deutlich: Die Reform gilt als kompliziert, intransparent und teuer. Viele Kommunen mussten neue Hebesätze festlegen, während Bürger oft bis zuletzt nicht wussten, wie hoch ihre neue Steuer ausfallen würde. Der Flickenteppich aus Bundes- und Landesmodellen sorgt für zusätzliche Verwirrung – insbesondere in Baden-Württemberg, wo das Bodenwertmodell teilweise zu drastischen Belastungen führt.

In Niedersachsen wurde das Flächenmodell eingeführt – einfacher, aber nicht automatisch gerechter. In Bremen blieb man beim Bundesmodell.

Musterklagen laufen – Rückerstattungen möglich?

Wegen der vielen offenen Rechtsfragen laufen inzwischen Musterklagen gegen das Bundesmodell. Der Steuerzahlerbund unterstützt mehrere Verfahren und hofft auf ein Grundsatzurteil: „Die aktuelle Regelung verletzt das Gleichheitsprinzip – wir brauchen eine verfassungsgemäße, einfachere Lösung“, so BdSt-Experte Michael Ehrentreich.

Forderung: Freibetrag für selbstgenutztes Eigentum

Langfristig fordert der Bund der Steuerzahler einen Freibetrag beim Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum – um gerade Familien mit mittlerem Einkommen zu entlasten. Aktuell gilt lediglich eine Freigrenze von 2.500 Euro. In Thüringen wurde die Grunderwerbsteuer bereits gesenkt, andere Länder wie Hessen und NRW setzen auf Zuschüsse oder Kredite.

Fazit

Die Grundsteuerreform sollte für mehr Gerechtigkeit sorgen – stattdessen ist sie für viele Eigentümer zur Belastung geworden. Ob das Bundesverfassungsgericht noch eingreifen wird, bleibt abzuwarten.

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