Diagramm zum Datenaustausch zwischen privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, Finanzverwaltung und Arbeitgebern.

Lohnsteuer: Beiträge zur privaten Krankenversicherung ab 2026 digital erfasst

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Niedersachsen. Ab dem 1. Januar 2026 werden Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung digital im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Die bisherige Papierbescheinigung entfällt.

Mit Beginn des neuen Jahres wird das Verfahren zur Lohnsteuerberechnung für rund neun Millionen privat Versicherte bundesweit vereinfacht: Die Daten zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung (KV/PV) werden ab sofort elektronisch übermittelt und in den ELStAM-Datensatz (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) aufgenommen. Die Umstellung betrifft Beamte und Angestellte mit privater Versicherung gleichermaßen.

Digitale Übermittlung ersetzt Papierbescheinigung

Bislang mussten Versicherte ihrem Arbeitgeber jährlich eine Papierbescheinigung der Versicherung vorlegen. Geschah dies nicht, wurde automatisch nur die Mindestvorsorgepauschale von 1.899 Euro angerechnet. Ab 2026 entfällt dieses Verfahren: Die Versicherungsunternehmen übermitteln die relevanten Daten bis zum 20. November des Vorjahres direkt an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Von dort werden sie im Rahmen des ELStAM-Verfahrens für den elektronischen Abruf durch Arbeitgeber bereitgestellt.

Neben dem Basisbeitrag (für die steuerliche Berücksichtigung als Sonderausgabe) wird auch der Beitrag für den steuer- und sozialversicherungsfreien Arbeitgeberzuschuss digital ausgewiesen.

Auswirkungen auf das Nettoeinkommen möglich

Für Versicherte bedeutet das: Die Vorlage von Papiernachweisen entfällt, doch die neue Datenzuordnung kann Auswirkungen auf das monatliche Nettoeinkommen haben. In Ausnahmefällen – etwa bei ausländischen Versicherungen oder bei nicht teilnehmenden Solidargemeinschaften – können Versicherte beim Finanzamt einen Freibetrag beantragen.

Wichtig: Die Finanzämter haben keinen Einfluss auf die Korrektur übermittelter Daten. Bei Fehlern sollten sich Betroffene direkt an ihre Versicherung wenden. Weitere Informationen bieten das BZSt sowie die Versicherungen selbst.

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