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Justizministerin Wahlmann: „Gefangene bleiben Menschen – mit Rechten und Würde“

Hannover. Mit klaren Worten hat die niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann am Dienstag im Landtag auf einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zum Justizvollzug reagiert. Dieser forderte, bei Regelungen zum Geschlecht ausschließlich das bei Geburt festgestellte biologische Geschlecht zu berücksichtigen. Die Ministerin wies den Vorschlag deutlich zurück und sprach sich stattdessen für eine differenzierte, grundrechtsbasierte Einzelfallprüfung aus.

„Alle Gefangenen haben gleiche Rechte und gleiche Pflichten. Freiheitsentzug bedeutet nicht den Entzug der Würde“, betonte Wahlmann. Der Staat trage Verantwortung für den Schutz jedes Einzelnen – unabhängig von Geschlechtsidentität oder -eintrag. Der Gesetzentwurf der AfD ignoriere die Realität transidenter und intergeschlechtlicher Menschen und ziele auf pauschale Ausgrenzung.

Einzelfall statt Ideologie

Die Ministerin kündigte an, dass ihr Haus einen eigenen Gesetzentwurf vorlege. Dieser sehe vor, dass bei abweichenden Geschlechtsmerkmalen oder einem Eintrag „divers“ die Anstaltsleitung im Einzelfall entscheide – unter Berücksichtigung von Sicherheit, Persönlichkeitsrechten und Schutzbedürfnissen. Personen sollen nicht pauschal untergebracht, sondern geschützt werden – etwa vor Mobbing oder Übergriffen.

„Wir wählen eine praxisorientierte, grundrechtskonforme Lösung“, so Wahlmann. Ziel sei es, allen Menschen im Strafvollzug mit Respekt zu begegnen. Auch bei schwierigen Fragen gelte das Grundgesetz als Maßstab.

Weitere Informationen zur Rede und zur Gesetzgebung im Justizvollzug finden sich auf der Webseite des Justizministeriums Niedersachsen.

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