Hannover. Die Zahl der festgestellten Kindeswohlgefährdungen ist in Niedersachsen im Jahr 2024 erneut gestiegen. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen mitteilt, registrierten die Jugendämter landesweit 4.442 Fälle – ein Zuwachs um 4,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Die Zahl der durchgeführten Gefährdungseinschätzungen stieg insgesamt auf 20.066 Verfahren, das sind 9,2 Prozent mehr als 2023. In 2.369 Fällen stellten die Behörden eine akute Kindeswohlgefährdung fest, in weiteren 2.073 Fällen eine latente. Vor allem Vernachlässigung und psychische Misshandlung wurden häufig dokumentiert.
Mehr akute Gefährdungen durch Vernachlässigung
Im Jahr 2024 wurde bei fast zwölf Prozent aller Einschätzungen eine akute Gefährdung festgestellt. In 1.322 dieser Fälle lag eine Vernachlässigung vor, in 903 eine psychische Misshandlung. Die Zahl körperlicher Misshandlungen lag bei 863. Diese Zahlen zeigen eine teils deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr – allein bei akuten Gefährdungen gab es ein Plus von über elf Prozent.
Auch wenn bei über drei Viertel der Verfahren keine unmittelbare Gefährdung festgestellt wurde, ergaben 6.946 Einschätzungen einen Bedarf an Hilfe oder Unterstützung. Das entspricht einem Anstieg von 8,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Daten basieren auf Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII und spiegeln eine zunehmende Sensibilisierung sowie den gestiegenen Handlungsbedarf im Kinderschutz wider.
Zunehmender Unterstützungsbedarf in Familien
Im Vergleich zu 2023 gab es bei latenten Kindeswohlgefährdungen hingegen einen leichten Rückgang um 2,6 Prozent. Dennoch bleiben sie ein zentrales Thema für die Jugendämter: In rund jedem zehnten Fall waren Hinweise auf Gefährdung vorhanden, ohne dass eine akute Gefahr bestand.
„Diese Zahlen zeigen, wie wichtig ein funktionierendes Kinderschutzsystem ist. Die Zunahme bei akuten Gefährdungen mahnt uns, noch genauer hinzuschauen und präventiv zu handeln“, so eine Sprecherin des LSN. Die Behörden sehen sich durch den Anstieg an Verfahren auch organisatorisch gefordert – es braucht ausreichend Fachkräfte und abgestimmte Hilfesysteme.
Hilfe frühzeitig ermöglichen
Die Daten machen deutlich, wie wichtig ein niederschwelliger Zugang zu Unterstützungsangeboten für Familien ist. Gleichzeitig unterstreichen sie die Rolle der Jugendämter als zentrale Instanz im Kinderschutz. Allein 2024 waren sie in über 20.000 Verfahren gefordert, um die Lage der betroffenen Kinder und Jugendlichen einzuschätzen.
Weitere Informationen und vergleichbare Statistiken stehen auf dem Internetportal des LSN zur Verfügung. Einen allgemeinen Überblick zu Hilfsangeboten in Familien liefert auch unser Artikel zum Thema Jugendhilfe in Niedersachsen.
