Berlin. In der kalten Jahreszeit erhöht sich die Unfallgefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger auf glatten Wegen. Im Jahr 2024 wurden über 11.800 meldepflichtige Wegeunfälle dokumentiert, die auf Eisglätte und Nässe zurückzuführen sind. Die gesetzliche Unfallversicherung gibt hilfreiche Tipps zur Sicherheit von Fußgängern im Winter.
Tipps für sichere Wege
Die richtige Ausrüstung ist entscheidend, um sicher durch den Winter zu kommen. „Das A und O ist das richtige Schuhwerk“, sagt Olaf Mewes vom Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA). Schuhe sollten eine rutschhemmende und profilierte Sohle besitzen. Eine zusätzliche Hilfe sind Überzieher aus Mikrofaser oder Spikes, die auf besonders vereisten Flächen unter die Schuhsohle befestigt werden können. Wo angestautes Wasser oder Eis liegt, sollten Fußgängerinnen und Fußgänger auf die Nutzung geräumter und gestreuter Wege achten.
An sehr kalten Tagen empfiehlt es sich, mehr Zeit für den Weg zur Arbeit einzuplanen. „Wer ängstlich oder in Hektik ist, läuft unsicher“, erklärt Mewes weiter. Bewusst langsamer zu gehen, kleinere Schritte zu setzen und mit dem ganzen Fuß aufzutreten, verbessert die eigene Sicherheit.
Sichtbarkeit erhöhen
Besonders in den dunklen Herbst- und Wintermonaten ist gute Sichtbarkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger wichtig. Wenn es draußen regnet oder schneit, kann die Sicht stark beeinträchtigt werden, sowohl für Fußgänger als auch für Autofahrer. Helle Kleidung verbessert die Sichtbarkeit, noch effektiver ist jedoch retroreflektierendes Material. Dieses reflektiert Licht und sorgt dafür, dass Fußgänger aus bis zu 140 Metern Entfernung besser sichtbar sind, während dunkle Kleidung erst ab 25 Metern sichtbar wird.
Fluoreszierende Farben wie Rot, Orange oder Gelb sorgen bei Tageslicht oder Dämmerung für einen hohen Farbkontrast und damit für eine bessere Erkennbarkeit. Bei Dunkelheit können LED-Leuchten an der Kleidung zur besseren Sichtbarkeit beitragen, wobei darauf geachtet werden sollte, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden.
Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Obwohl Fußgängerinnen und Fußgänger viele Vorkehrungen treffen können, um Unfälle zu vermeiden, kommt es gelegentlich trotzdem zu Stürzen auf den glatten Wegen. In solchen Fällen sind die Betroffenen durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, die die Kosten für Heilbehandlung und Rehabilitation übernimmt. Wichtig hierbei ist, nach einem Sturz unmittelbar einen Durchgangsarzt oder eine Durchgangsärztin aufzusuchen und den Arbeitgeber über den Vorfall zu informieren.
Praktische Tipps für die Sicherheit von Fußgängern im Winter sind entscheidend, um Unfälle zu vermeiden und sicher ans Ziel zu kommen. Weitere Informationen zur besseren Sichtbarkeit im Dunkeln finden sich auf der Website der DGUV hier.
