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Wolf gehört nicht ins Jagdrecht

Berlin. In einer aktuellen Stellungnahme spricht sich die Organisation Wildtierschutz Deutschland entschieden gegen die Aufnahme des Wolfes als jagdbare Tierart im geplanten Bundesjagdgesetz aus. Der Gesetzentwurf gefährdet nicht nur den Artenschutz, sondern ignoriert auch wissenschaftliche Erkenntnisse, die belegen, dass die Bejagung nicht die Lösung für die Herausforderungen der Weidetierhalter darstellt.

Erhaltungszustand des Wolfes

Die geplante Gesetzesänderung wird von Wildtierschutz Deutschland scharf kritisiert. Der Entwurf gehe davon aus, dass die Bejagung des Wolfes nötig sei, um Konflikte zu minimieren. Jedoch zeigen aktuelle Daten, dass es keinen Anstieg der Konflikte zwischen Wölfen und Menschen gibt. Stattdessen verzeichnet der aktuelle Statusbericht der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) einen Rückgang der geschädigten Nutztiere um 25 Prozent.

„Die Zahlen belegen eindeutig: Nicht der Abschuss, sondern konsequenter Herdenschutz ist der Schlüssel zum Erfolg“, erklärte Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland. Darüber hinaus zeigen internationale Studien keinen Zusammenhang zwischen der Intensität der Bejagung und der Risshäufigkeit von Weidetieren.

Bestandsgefährdung und rechtliche Bedenken

Wildtierschutz Deutschland weist darauf hin, dass der Erhaltungszustand des Wolfs in Deutschland nicht so günstig ist, wie von der Bundesregierung angegeben. Ein Bericht des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) und einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe belegt, dass die geplante jagdliche Bestandsregulierung gegen geltendes EU-Recht verstößt.

Die Kritik wird auch an bestimmten Regelungen laut, die als willkürlich gelten. So soll die Ausweitung des Abschussradius auf 20 Kilometer um den Ort eines Übergriffs auf Weidetiere unbeteiligte Wölfe gefährden, anstatt gezielt die Verursacher zu treffen.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Forderungen und Ausblick

Wildtierschutz Deutschland fordert die Bundesregierung auf, den Fokus auf präventive Maßnahmen zu legen statt auf die Bejagung. Die Organisation schlägt vor, die unbürokratische Förderung von Herdenschutzmaßnahmen zu stärken und Weidetierhalter besser zu beraten.

Abschließend betont Kauertz: „Der vorliegende Entwurf ignoriert naturschutzfachliche und rechtliche Fakten, denen zufolge der Wolf nicht ins Jagdrecht gehört.“ Der gesetzgeberische Prozess wird daher genau beobachtet, da die Sorge um den Fortbestand des Wolfes und um den Artenschutz nach wie vor brisant ist.

Die Diskussion über das Wolf Bundesjagdgesetz wird auch in den kommenden Monaten anhalten und könnte entscheidende Auswirkungen auf den Umgang mit Wölfen in Deutschland haben.

Für weitere Informationen zur Stellungnahme von Wildtierschutz Deutschland besuchen Sie hier.

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