KraftNAV-Entwurf sorgt für Unsicherheit im Großspeicher-Sektor

Anzeige
Digitale Realität

Bad Oeynhausen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 5. Dezember einen Referentenentwurf vorgelegt, der große Batteriespeicher über 100 Megawatt aus der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) herausnehmen soll. Dies betrifft 51 Gigawatt bereits erteilter Netzanschlusszusagen sowie zahlreiche laufende Antragsverfahren, was eine Großspeicher Unsicherheit dezentrale Speicher zur Folge hat. Die AURIVOLT GmbH sieht in der aktuellen Lage jedoch auch strukturelle Vorteile für dezentrale Speichersysteme.

Dezentrale Speicher im Vorteil

Mit dem neuen Referentenentwurf wird ein regulatorisches Vakuum geschaffen, das insbesondere große Batteriespeicher betrifft. Laut dem Fachmagazin pv magazine sollen diese kurzfristig aus dem bisherigen Anschlussverfahren herausgenommen werden, ohne dass ein alternatives Genehmigungsverfahren bereitsteht. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kritisiert diesen Schritt scharf: „Wer die Speicher aus dem Geltungsbereich der KraftNAV herausnimmt, bevor ein neues Verfahren etabliert wurde, macht den zweiten Schritt vor dem ersten.“

Für Projektierer von Großspeichern bedeutet dies eine erhebliche Planungsunsicherheit. Die Bundesnetzagentur soll zwar ein neues „regelbasiertes Netzanschluss- und Reservierungsverfahren“ entwickeln, jedoch fehlt ein klarer Zeitplan.

Marktauswirkungen der geplanten Änderungen

Die Auswirkungen der geplanten Änderungen auf den Markt sind bereits jetzt spürbar. „Wenn 51 Gigawatt geplante Speicherkapazität auf unbestimmte Zeit nicht ans Netz kommen, hat das direkte Auswirkungen auf die Marktdynamik“, erklärt Markus Baumann, CEO der AURIVOLT GmbH. Die Verzögerung des Marktrückhalts stabilisiert die Erlöspotenziale für bereits bestehende Speicher, da weniger Wettbewerb um Arbitrage-Erlöse besteht.

Das Modell des Arbitragehandels, bei dem Batteriespeicher Strom während Niedrigpreiszeiten kaufen und bei Hochpreisen verkaufen, wird durch die reduzierte Anzahl aktiver Speicher begünstigt. Mit der Umsetzung der KraftNAV-Änderung wird dieser Vorteil jedoch um einige Jahre verschoben.

Vorteil dezentrale Speicher

Es bleibt jedoch nicht alles betroffen: Batteriespeicher, die unter 100 Megawatt fallen, werden durch den neuen Referentenentwurf nicht beeinflusst. Dies bedeutet, dass dezentrale Speicher, wie das Schwarmspeicher-Modell von AURIVOLT, weiterhin planmäßig realisiert werden können. Die regulatorischen Rahmenbedingungen für kleinere Speicher bleiben unverändert und bieten Planungssicherheit.

Die Realisierung von dezentralen Projekten kann in wenigen Wochen erfolgen, während Großprojekte oft in jahrelangen Genehmigungsprozessen steckenbleiben. Auch steuerliche Vorteile, wie der Investitionsabzugsbetrag (IAB), bleiben bei der Umsetzung dezentraler Speicher bestehen.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Mit über 730 Projekten in der Planung demonstriert die AURIVOLT GmbH, dass die skalierbaren und dezentralen Lösungen praxisnah sind. Für das Jahr 2025 plant das Unternehmen Umsätze von 16 Millionen Euro, während für 2026 bereits 60 Millionen Euro anvisiert sind. Dies verdeutlicht, dass dezentrale Speicher auch in Zeiten regulatorischer Unsicherheit im Großspeicher-Segment erfolgreich funktionieren können.

Insgesamt zeigen die aktuellen Entwicklungen, dass dezentrale Speicherlösungen in einem von Unsicherheiten geprägten Marktumfeld weiterhin an Relevanz gewinnen. Die Energiewende benötigt sowohl zentrale als auch dezentrale Ansätze, jedoch oft ohne lange Wartezeiten auf Genehmigungen. Die Großspeicher Unsicherheit dezentrale Speicher verdeutlicht die Notwendigkeit schneller Lösungen, um die Energiewende voranzutreiben.

Für weitere Informationen und aktuelle Entwicklungen im Bereich der Energiewende in der Region besuchen Sie regionalupdate.de.

Gefällt dir’s? Dann teil’s doch!

Facebook
LinkedIn
WhatsApp
Email

Weitere Artikel