Osnabrück. Mitarbeiter des Zollamts Lohne haben im November und Dezember 2025 zwei Pakete aus Indien und Südkorea kontrolliert, die gegen das Arzneimittelgesetz verstöße enthielten. Bei der Überprüfung im Rahmen der Postabfertigung zeigte sich, dass die Sendungen diverse nicht zulässige Arzneimittel mitführten – ein Fall, der den osnabrueck zoll arzneimittel Schutz verdeutlicht.
Zoll stoppt Arzneimittel
Kontrolle der Postsendungen im Zollamt Lohne
An den Kontrolltagen, dem 24. November und 2. Dezember 2025, wurden zwei Pakete im Zollamt Lohne geöffnet und untersucht. Die erste Sendung aus Südkorea enthielt unterschiedliche Cremes, Tabletten und Wärmepflaster. Die zweite Lieferung aus Indien bestand aus Pulvern, Kapseln sowie Flüssigkeiten. Beide Pakete wurden in Anwesenheit der Empfänger geöffnet, um die Inhalte zu prüfen.
Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz (AMG)
Nach der Entdeckung meldete das Zollamt die Sendungen an die zuständige Arzneimittelüberwachungsbehörde, die in den anschließenden Prüfungen Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz feststellte. Die betroffenen Produkte wurden als nicht einfuhrfähig eingestuft und durften somit nicht eingeführt werden. Das Gewerbeaufsichtsamt entschied, keine Ordnungswidrigkeit zu ahnden, sodass die Empfänger nun selbst über eine Wiederausfuhr oder Vernichtung der Ware entscheiden müssen.
Bedeutung der Einfuhrbestimmungen für Arzneimittel
Das deutsche Arzneimittelgesetz dient dem Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken und regelt streng den Verkehr mit Arzneimitteln. Privatpersonen ist es grundsätzlich untersagt, Arzneimittel per Post- oder Kurierversand aus dem Ausland zu beziehen. Auch Präparate, die im Ausland frei verfügbar sind, wie Nahrungsergänzungsmittel oder pflanzliche Heilmittel, können in Deutschland als Arzneimittel gelten und unterliegen daher dem Gesetz.
Rechtslage bei Arzneimitteleinfuhr durch Privatpersonen
Um Arzneimittel zu beziehen, die in Deutschland nicht erhältlich sind, müssen Patienten diese über eine in Deutschland ansässige Apotheke bestellen. Diese darf solche Medikamente dann im Ausland beschaffen, vorausgesetzt, es liegt eine ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung vor. Das stellt sicher, dass die Arzneimittelsicherheit im Land gewährleistet bleibt.
„Der Verkehr mit Arzneimitteln unterliegt in Deutschland strengen Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken“, erklärt ein Sprecher des Hauptzollamts Osnabrück.
- Die Kontrolle fand im Zollamt Lohne (Oldenburg) statt.
- Es wurden Pakete aus Indien und Südkorea überprüft.
- Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz wurden festgestellt.
- Die Arzneimittel sind nicht einfuhrfähig.
- Die Empfänger entscheiden über Wiederausfuhr oder Vernichtung.
Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Osnabrück profitiert durch die konsequente Kontrolle des osnabrueck zoll arzneimittel Verkehrs, da so gesundheitliche Risiken durch nicht zugelassene Arzneimittel minimiert werden. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies, dass die Einhaltung der gesetzlichen Arzneimittelbestimmungen überwacht wird und der Zugang zu Medikamenten nur über gesicherte, legale Wege möglich ist. Geplante Kontrollen werden weiterhin sicherstellen, dass die Vorschriften eingehalten werden.
Weitere Informationen zum Thema Arzneimittelsicherheit bietet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie aktuelle Zollinformationen auf regionalupdate.de.
Zoll stoppt Arzneimittel
Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Osnabrück erfüllt mit dem Handeln des Zolls eine wichtige Schutzfunktion beim osnabrueck zoll arzneimittel Verkehr. Das Vorgehen sichert die Gesundheit der Bevölkerung, indem es unverantwortliche Arzneimitteleinfuhren verhindert. Bürgerinnen und Bürger sollten Arzneimittelbestellungen grundsätzlich über Apotheken mit ärztlicher Verschreibung abwickeln. Das Zollamt Lohne setzt die gesetzlichen Anforderungen im Rahmen regelmäßiger Postkontrollen weiterhin konsequent um, um die Einfuhr nicht zugelassener Wirkstoffe zu unterbinden.