Marburger Bund fordert Ausnahmen bei Arbeitnehmerüberlassung

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Berlin. Kurz vor der öffentlichen Anhörung zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) im Deutschen Bundestag fordert der Marburger Bund, die Rahmenbedingungen für die Weiterbildung Weiterbildungsverbund Ärzte zu verbessern. Ziel ist es, die fachärztliche Versorgung durch erleichterte Weiterbildungsstrukturen sicherzustellen.

Gesetz für Ärzte: Herausforderungen und Forderungen zur Weiterbildung weiterbildungsverbund ärzte

Die aktuelle Diskussion um das KHAG bringt insbesondere für Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung wesentliche Änderungen mit sich. Laut Marburger Bund drohen durch die derzeitigen gesetzlichen Vorgaben die Weiterbildungsverbünde, bei denen Medizinerinnen und Mediziner zwischen Krankenhäusern und Praxen rotieren, eingeschränkt zu werden. Dies würde die fachärztliche Versorgung langfristig gefährden, da Weiterbildungsstellen unter Druck geraten.

Notwendigkeit gesetzlicher Anpassungen

Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, betont:

„Schon heute sehen wir, wie Weiterbildungsstellen unter Druck geraten, weil Krankenhausstandorte geschlossen, Leistungen konzentriert und Träger fusioniert werden. Wenn der Gesetzgeber hier nicht gegengesteuert und eine durchgängige Weiterbildung an verschiedenen Krankenhäusern und Praxen ermöglicht, ist die fachärztliche Versorgung von morgen in Gefahr.“

Konkret fordert der Marburger Bund eine gesetzliche Ausnahme von der Erlaubnispflicht im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung, die im Rahmen anerkannter Weiterbildungsverbünde rotieren. Zusätzlich sollten Anpassungen im Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärztinnen und Ärzten in der Weiterbildung vorgenommen werden. So könnten Rotationen zwischen beteiligten Einrichtungen einfacher umgesetzt werden.

Klare Rahmenbedingungen für Krankenhauskooperationen gefordert

Neben den Weiterbildungsregelungen sieht der Marburger Bund auch bei den Krankenhauskooperationen, einem zentralen Element des Gesetzes, Klärungsbedarf.

  • Rechtliche und finanzielle Vorgaben für Kooperationen müssten genauer definiert werden.
  • Einheitliche bundesweite Erreichbarkeitskriterien, etwa klare Fahrzeitgrenzen, sollten eingeführt werden.
  • Diese Kriterien sind entscheidend für die Patientinnen und Patienten, um Behandlungskontinuität zu gewährleisten.

„Behandlungskontinuität setzt voraus, dass Kooperationen für die Patientinnen und Patienten auch real erreichbar sind. Einheitliche Kriterien wie klare Fahrzeitgrenzen sind dafür unverzichtbar“, so Johna.

Beispiel für eine öffentlich zugängliche Quelle zum Krankenhausreformgesetz ist der Bundestag selbst: Krankenhausstrukturgesetz – Deutscher Bundestag.

Weitere Informationen zum Thema Weiterbildung und ärztliche Verbünde finden Sie unter regionalupdate.de.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Die Forderungen des Marburger Bundes zur Weiterbildung Weiterbildungsverbund Ärzte betreffen auch die regionale Gesundheitsversorgung in ganz Deutschland. Vor allem in ländlichen Gegenden könnte die Möglichkeit, Ärztinnen und Ärzte flexibel zwischen Krankenhäusern und ambulanten Praxen weiterzubilden, zu einer besseren Facharztversorgung führen. Die geplanten gesetzlichen Regelungen des KHAG, sofern sie die Arbeitsüberlassung zwischen Einrichtungen erleichtern und klare Kriterien für Krankenhauskooperationen definieren, könnten die Weiterbildung praxisnäher und effektiver gestalten. Für betroffene Ärztinnen und Ärzte wäre damit ein wichtiger Schritt getan, um qualitativ hochwertige und kontinuierliche Ausbildungen in unterschiedlichen Versorgungsbereichen zu ermöglichen. Die Öffentlichkeit kann den Verlauf der Gesetzgebung weiter verfolgen, um sich über die konkreten Auswirkungen in ihrer Region zu informieren.

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