Urteil gefährdet ambulante Pflege: Sozialämter zögern mit Kostenzusagen

Neue Strafprozesse am Landgericht Osnabrück im Dezember 2025

Das Landgericht Osnabrück hat seine Übersicht zu den neu beginnenden Strafverfahren für den Zeitraum 8. bis 22. Dezember 2025 veröffentlicht. Die Bandbreite der Verfahren reicht von Betrugsserien über Körperverletzungs- und Verkehrsdelikte bis hin zu Berufungsverhandlungen früherer Urteile.

Großverfahren wegen bandenmäßigen Betrugs (ab 8. Dezember)

Vor der 18. Großen Jugendkammer startet ein umfangreiches Verfahren gegen mehrere junge Angeklagte. Ihnen wird vorgeworfen, mittels sogenannter „Hallo Mama/Papa“-SMS, fingierter Bank- bzw. Polizeianrufe und weiterer Täuschungen zahlreiche Menschen zu Geldüberweisungen bewegt zu haben. Der Gesamtschaden beläuft sich laut Anklage auf über 330.000 Euro.
Dem jüngsten Angeklagten wird zudem eine räuberische Erpressung zur Last gelegt. Zahlreiche Fortsetzungstermine reichen bis März 2026.

Beleidigung und räuberischer Diebstahl – Sicherungsverfahren (ab 9. Dezember)

Die 15. Große Strafkammer verhandelt einen Fall, in dem die Staatsanwaltschaft aufgrund mutmaßlicher Schuldunfähigkeit der Beschuldigten die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anstrebt. Die Frau soll im Mai 2025 eine andere Person beleidigt, geschlagen und ihr ein Handy entrissen haben.

Berufungsverfahren wegen Körperverletzung und Drogenhandel

Mehrere kleinere Strafkammern befassen sich im Dezember mit Berufungen gegen vorherige Amtsgerichtsurteile. Darunter:

  • ein Fall von vorsätzlicher Körperverletzung in Osnabrück,
  • ein Verfahren wegen Handeltreibens mit Cannabis und Amphetamin,
  • ein Berufungsverfahren nach einem schweren Raub sowie mehreren Verkehrs- und Bedrohungsdelikten,
  • weitere Berufungen u. a. zu Nötigung, Besitz synthetischer Cannabinoide oder Gefährdung des Straßenverkehrs.

Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bedrohung (12. Dezember)

Die 13. Kleine Strafkammer verhandelt per Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Papenburg, das wegen mehrerer Körperverletzungen, Beleidigungen und Sachbeschädigungen eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten verhängt hatte.

Hinweis

Termine können kurzfristig verlegt oder aufgehoben werden. Das Landgericht verweist auf die Hinweistafeln im Eingangsbereich sowie seine Internetseite.

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