DigitalPakt 2.0 bringt 201 Millionen Euro für Schulen
Nach langen Verhandlungen haben sich Bund und Länder auf den DigitalPakt 2.0 geeinigt. Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg zeigt sich erleichtert: „Die Digitalisierung hat längst Einzug in unsere Schulen gehalten. Ich freue mich, dass nach langen und intensiven Verhandlungen endlich der DigitalPakt 2.0 abgeschlossen werden kann.“ Das Land erhält rund 201 Millionen Euro für Schulträger und landesweite Maßnahmen sowie etwa 10 Millionen Euro für länderübergreifende Projekte. Mit einer Laufzeit bis Ende 2030 bekommen Bundesländer und ihre Schulträger die Chance, die digitalen Infrastrukturen ihrer Schulen gezielt weiterzuentwickeln.
Der ursprüngliche DigitalPakt Schule war Mitte Mai 2024 ausgelaufen, seitdem konnten keine Anträge mehr gestellt werden. Weit über ein Jahr hatten Bund und Länder über eine Fortsetzung und Anschlussfinanzierung verhandelt. Mit dem neuen Pakt werden Schulträger beim WLAN-Ausbau, der Netzwerkinfrastruktur und der Ausstattung der Klassenräume weiter unterstützt. Durch pauschalisierte Zuweisungen kann die Umsetzung deutlich unbürokratischer ausgestaltet werden, wovon insbesondere die Kommunen profitieren. Dank des rückwirkenden Maßnahmenbeginns werden auch Schulen und Schulträger gestärkt, die ab dem 1. Januar 2025 in digitale Infrastruktur investiert haben.
Parallel zum DigitalPakt wird die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler ab Jahrgang 7 mit digitalen Endgeräten bereits ab dem kommenden Schuljahr erfolgen. Für dieses Landesvorhaben sind insgesamt 800 Millionen Euro bis 2031 eingeplant. Mit der Erhöhung der Mittel für Medienkompetenz auf 12,9 Millionen Euro im kommenden Jahr stärkt das Land gleichzeitig den kritischen und reflektierten Umgang mit digitalen Medien.
Gentechnik-Debatte: Ministerin Staudte fordert Kennzeichnungspflicht
Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte übt scharfe Kritik an der EU-Trilog-Einigung zu neuen gentechnischen Verfahren. „Patente auf Leben, auch auf Sequenzen gentechnischen Materials, müssen konsequent ausgeschlossen werden“, betont Staudte. „Statt Lizenzgebühren und Angst vor Patentverletzungsverfahren brauchen Landwirtinnen und Landwirte einen freien Zugang zum Saatgut von verschiedenen Züchterinnen und Züchtern vor Ort.“ Besonders kritisch sieht die Ministerin den Vorschlag, künftig nur noch das Saatgut zu deklarieren: „Dann ist die Koexistenz von gentechnikfreier und gentechniknutzender Landwirtschaft de facto kaum mehr möglich.“
Die Ministerin stellt das häufig beschworene Versprechen klimaresilienter Pflanzen durch Gentechnik infrage. „Nach meinem Kenntnisstand sehr ernüchternd“, lautet ihre Bilanz. „Die Antwort für Klimafolgenanpassung in der Landwirtschaft ist nicht Gentechnik, sondern letztlich ein vielfältiges Anbauspektrum – mit angepassten Anbausystemen, Humusaufbau statt -abbau und einer Erhöhung der Wasserspeicherfähigkeit.“ Auch aus Verbraucherschutz-Perspektive wäre es fatal, wenn Gentechnik-Produkte künftig nicht mehr gekennzeichnet werden müssen. „Es ist sehr irritierend, dass ein Veggie-Schnitzel als Verbrauchertäuschung gilt, Gentechnikprodukte nun aber nicht mehr gekennzeichnet werden sollen“, kritisiert Staudte. Was benötigt werde, seien eine klare Kennzeichnung, geklärte Haftungszuständigkeiten und ein Patentverbot auf Leben.
Eine Million Euro für selbstbestimmtes Wohnen im Alter
Das Niedersächsische Sozialministerium legt zum 1. Januar 2026 das erfolgreiche Förderprogramm „Wohnen und Pflege im Alter“ neu auf. Dank weiterentwickelter Kriterien können künftig Vorhaben gefördert werden, die durch bürgerschaftliches Engagement, generationenübergreifende und inklusive Ansätze, innovative Pflegekonzepte oder die Nutzung ortsbildprägender Gebäude überzeugen. „Mit der neuen Förderrichtlinie setzen wir in Niedersachsen ein klares Signal“, betont Sozialminister Dr. Andreas Philippi. „Wir wollen, dass landesweit innovative Wohnprojekte entstehen, die sich nachhaltig im Quartier verankern.“
Das Land stellt ab dem kommenden Jahr erneut eine Million Euro jährlich zur Verfügung. Jedes einzelne Förderprojekt hat Anspruch auf einen Zuschuss bis zu 100.000 Euro. Förderanträge für einen Projektbeginn im Jahr 2026 können bis zum 1. April 2026 beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie gestellt werden. Der Förderzeitraum läuft bis 31. Dezember 2031. Mittlerweile kann das Programm an die Erfahrungen aus rund 130 Modellprojekten der vergangenen zehn Jahre anknüpfen und bringt „Best Practice“ in die Fläche.
Pflegekompetenzgesetz: Keine Krankenkassenbeitragserhöhung 2026
Gesundheitsminister Philippi begrüßt das Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum Pflegekompetenzgesetz: „Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Ländern Handlungsfähigkeit bewiesen und einseitige Belastungen verhindert: Zum einen werden die Krankenhäuser durch die Anpassung des Landesbasisfallwertes entlastet, zum anderen wird es im kommenden Jahr keine Krankenkassenbeitragserhöhungen für gesetzlich Versicherte geben.“ Dass eine Erhöhung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung verhindert werden konnte, sei ein großer politischer Erfolg.
Bund und Länder haben sich auf ein Aussetzen der Meistbegünstigungsklausel für Krankenhäuser in 2026 geeinigt. Damit werden rund 1,8 Milliarden Euro im stationären Bereich eingespart. Im Gegenzug soll der Landesbasisfallwert für 2026 um 1,14 Prozent erhöht werden. Durch den Vermittlungsausschuss wurde erreicht, dass diese Einsparung nicht dauerhaft fortgeschrieben wird. „Dieses Gesetzespaket ist mehr als eine Reform. Es ist ein Versprechen: Wir lassen die Pflege nicht allein. Wir sichern die Krankenhäuser. Wir stabilisieren die GKV“, so Philippi.
2,4 Millionen Euro für acht Startup-Zentren
Niedersachsen setzt den Ausbau seines Startup-Ökosystems konsequent fort. Acht Startup-Zentren im Land erhalten für die Jahre 2026 bis 2028 eine Förderung in Höhe von insgesamt 2,4 Millionen Euro. „Startups stehen für Innovationskraft, Mut und unternehmerischen Aufbruch. Mit der Förderung der Startup-Zentren setzen wir ein klares Signal: Niedersachsen schafft verlässliche Rahmenbedingungen für Gründerinnen und Gründer“, erklärt Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne.
