Geeste. Die Winterdienst Räum- und Streupflicht Geeste gilt für alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer im Gemeindegebiet. Die Gemeinde weist erneut darauf hin, dass Geh- und Radwege bei Schnee und Glätte verkehrssicher gehalten werden müssen. Grundlage ist die gültige Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung.
Bei Schneefall sind Geh- und Radwege mindestens 1,50 Meter breit freizuräumen. Fehlen entsprechende Wege, muss ein gleich breiter Bereich am Rand der Fahrbahn freigehalten werden. Die Räumpflicht gilt werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr. Gleiches gilt für das Streuen bei Glätte, vorzugsweise mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln. Der Einsatz schädlicher Chemikalien ist untersagt.
Was Eigentümer beachten müssen
Die Winterdienst Räum- und Streupflicht Geeste umfasst nicht nur das Räumen und Streuen, sondern auch die wöchentliche Straßenreinigung. Dazu gehört das Entfernen von Laub, Schmutz, Papier und Unrat auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Wer die vorgeschriebenen Pflichten vernachlässigt, muss im Schadensfall mit Ersatzansprüchen durch betroffene Personen rechnen. Für Rückfragen steht Lukas Schröder, Leitung Bauhof, unter 05937 69 160 zur Verfügung. Die vollständige Verordnung ist auf der Website der Gemeinde abrufbar (Winterdienst Geeste).
Die Gemeinde betont, dass die Winterdienst Räum- und Streupflicht Geeste einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit leistet und Eigentümer mit ihrem Engagement aktiv zur Unfallvermeidung beitragen.
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